Verhaltene Aufbruchstimmung
Nach dem Ende des Jahres 2010 – dem internationalen Jahr der biologischen Vielfalt – müssen wir feststellen: Alle Ziele, die mit diesem Jahr verbunden waren, haben die Regierenden weit verfehlt. Weltweit sollte der Verlust der Biodiversität verlangsamt werden, die EU wollte ihn sogar gänzlich stoppen. Tatsächlich schreiten Artensterben, Lebensraumverlust und genetische Verarmung ungebremst voran.
Und dass, obwohl im Jahr 2010, in dem auch der deutsche Vorsitz in der Biodiversitätskonvention CBD endete, viel passiert ist:
Zentrales Ereignis war die zehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP 10) der CBD im japanischen Nagoya. Nach zwei Jahren übergab die Bundesregierung die Verhandlungsführung an die japanische Regierung. Dieser ist es dann endlich gelungen, einige Durchbrüche zu besiegeln. In der Katerstimmung nach den gescheiterten Klimaverhandlungen in Kopenhagen (Dezember 2009) brachte dies auch frischen Wind in die internationale Umweltpolitik.
So wurde nach fast 20 Jahren endlich ein Abkommen gegen Biopiraterie beschlossen.
Hinsichtlich der biologischen Sicherheit im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen wurden Haftungs- und Entschädigungsfragen geklärt.
Der Meeresschutz soll deutlich gestärkt werden.
Im Mittelpunkt steht aber der neue Strategische Plan der CBD, der mit 20 Teilzielen sicherstellen soll, dass die nun für 2020 umformulierten Ziele nicht erneut scheitern. Bei der Frage, wie diese Aktivitäten finanziert werden sollen, ist kein Erfolg zu verbuchen, auch wenn dies gerne anders dargestellt wird. Es wurde lediglich beschlossen, den Finanzbedarf zu prüfen und die Mittel zu erhöhen. Ob sich diese beiden Summen bei der nächsten Verhandlungsrunde 2012 in Indien decken werden, ist äußerst fraglich.
Begleitet wurden die Aktivitäten des Jahres auch von mehreren Teilveröffentlichungen über die ökonomische Bedeutung von Ökosystemen und deren für den Menschen überlebenswichtigen Leistungen (TEEB, The economics of ecosystems and biodiversity). Sie unterstreichen die Bedeutung, die funktionsfähige Ökosysteme auch im ökonomischen Sinne für den Menschen haben – und wie stark die gängige Wirtschaftsweise eben diese Leistungen schädigt oder beeinträchtigt. Um derartige Studien weiterzuführen und auf eine breitere Basis zu stellen, hat die UN-Vollversammlung auf Vorschlag der CBD-Vertragsstaaten beschlossen, einen zwischenstaatlichen Biodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES) entsprechend dem Klimarat IPCC einzurichten, der den Austausch zwischen Wissenschaft und Politik verbessern soll.
Angesichts dieser Entwicklung rühmt sich die Bundesregierung hierzulande zweifelhafter Fortschritte. Mehr als drei Jahre nach Verabschiedung der nationalen Biodiversitätsstrategie steht diese noch immer ohne einen Plan zur Umsetzung im luftleeren Raum. Vielmehr wird es als Erfolg dargestellt, dass jetzt Beratungen zum Bundesprogramm biologische Vielfalt laufen, das diese Umsetzung regeln soll. Im Haushalt für 2011 sind 15 Millionen Euro für ein Bundesprogramm vorgesehen, das bislang nicht exisitiert, geschweige denn in Form von Förderrichtlinien, die möglichen Antragstellern Planungsmöglichkeiten eröffnen würden.
Von Seiten der Europäischen Union steht ebenfalls eine neue Biodiversitätsstrategie in Aussicht. Ursprünglich angekündigt für 2010, ist der aktuelle Status auch hier noch unklar. Allerdings bietet dies der EU-Kommission die Möglichkeit, die Ergebnisse der Nagoya-Konferenz in der neuen Strategie zu berücksichtigen. Immerhin, hat die EU unabhängig davon bereits neue und ambitionierte Ziele wie den Stopp des Biodiversitätsverlustes bis 2020 formuliert. Nun gilt es, mit klaren und überprüfbaren, sektorübergreifenden Teilzielen ein erneutes Scheitern zu verhindern.
Darin liegen auch im weiteren Sinne die Herausforderungen für das vor uns liegende Jahr: Nach der verhältnismäßig großen Aufmerksamkeit für Biodiversitätsbelange in 2010 geht es nun um grundlegende Weichenstellungen für die Zeit bis 2020 und darüber hinaus.
Initiativen wie das internationale Jahr der Wälder oder die nun ausgerufene UN-Dekade der Biodiversität werden ebenso folgenlos bleiben wie die 2010-Ziele, wenn nicht konkrete Schritte zur Umsetzung, begleitet von ausreichender Finanzierung und öffentlicher Aufklärung, eingeleitet werden. Dazu gehören insbesondere die Teilziele des in Nagoya beschlossenen Strategischen Plans, die unverzüglich in nationale Aktivitäten überführt werden müssen. Das gleiche gilt für das Bundesprogramm biologische Vielfalt. Schon jetzt ist absehbar, dass damit nur einzelne Leuchtturm-Projekte finanziert werden sollen. Einen grundlegenden Wandel und eine entsprechende Stärkung des Naturschutzes kann dies nicht herbeiführen. Den Zielen der nationalen wie internationalen Strategien kommt die Bundesregierung so nicht näher.
Neben diesen Kernbereichen des Naturschutzes gilt es aber auch, die Rahmenbedingungen zu verbessern, unter denen Naturschutz stattfindet. So lange dem Naturschutzhaushalt ein vielfach höheres Budget an umweltschädlichen Subventionen gegenübersteht, sind die Erfolgsaussichten gering. Die anstehende Reform der EU-Agrarpolitik ist daher für die Nachhaltigkeit und Naturverträglichkeit künftiger Landnutzungen von zentraler Bedeutung. Zahlreiche neue Herausforderungen gilt es dabei im Zusammenhang anzugehen: Die energetische Nutzung von Biomasse führt zu Nutzungskonflikten und -intensivierungen, die deutlich machen, wie eng die Klima- und Biodiversitätskrisen mit einander verknüpft sind. Das Bienensterben versetzt nicht nur Naturschützer in große Sorge sondern auch die Landnutzer, die auf die Bienen als Bestäuber angewiesen sind. Selbst die Gesundheitspolitik muss sich Biodiversitätsbelange stärker zu Herzen nehmen. Das Artensterben lässt nicht nur potenzielle Wirkstoffe und Arzneimittel verschwinden, bevor sie überhaupt erforscht werden können, es zeigt sich sogar, dass Krankheitserreger sich bei dezimierter biologischer Vielfalt schneller ausbreiten können.
Die Bundesregierung ist also aufgefordert, entsprechend der von ihr selbst beschlossenen Strategie und der Ergebnisse aus Nagoya, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen konsequent und sektorübergreifend Biodiversitätsschutz durchzusetzen. Der Fokus auf einige Leuchtturmprojekte des Naturschutzes reicht bei weitem nicht aus, wenn Flächenverbrauch, Überdüngung, Verschmutzung, Übernutzung und Zerschneidung natürlicher Ökosysteme verringert werden sollen. Wirtschafts- und Haushaltspolitik, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Infrastrukturprojekte sind dabei die wichtigsten Handlungsfelder.
Und nicht zuletzt muss die Bundesregierung sicherstellen, dass wir auf einer ausreichenden Datengrundlage Erfolg und Misserfolg prüfen und gegebenenfalls steuernd eingreifen können. Ein nationales Monitoring-Zentrum, das den Zustand der Natur genau erfasst, ist dafür unerlässlich.

