Die Umsetzung muss nun konsequent vorangetrieben werden
Gut ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Nagoya-Protokolls gegen Biopiraterie hat sich nun auch die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung dieses wichtigen völkerrechtlich bindenden Vertrages durchgerungen. Deutschland und die EU haben damit leider die Chance verpasst, unter den ersten Unterzeichnern zu sein und damit ein politisches Signal der Unterstützung zu senden. Zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer aber auch Japan, Norwegen und die Schweiz brauchten nicht derart lange, um nach der Zustimmung im Vergangenen Oktober nun auch eine Unterschrift zu leisten.
Das sogenannte ABS-Abkommen zum Zugang und gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen (engl. Access and Benefit Sharing) war im Oktober 2010 im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention CBD im japanischen Nagoya beschlossen worden. Es soll regeln, wie Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen, beispielsweise Heilkräuter, aufgeteilt werden und wie indigene Völker, deren traditionelles Wissen dabei oft genutzt wird, angemessen beteiligt werden. Das Protokoll tritt erst 90 Tage nach der Ratifizierung durch mindestens 50 Staaten in Kraft. Die Unterschrift Deutschlands sollte daher nun auch genutzt werden, um mehr Industrieländer zur Unterzeichnung zu bewegen.
Der dringend notwendige Schutz der biologischen Ressourcen und die Stärkung der Rechte indigener Völker erfordern rasches Handeln. Die kürzlich von der EU-Kommission vorgestellte europäische Biodiversitätsstrategie lässt allerdings befürchten, dass die Vorschläge zur Ratifizierung und Umsetzung des ABS-Protokolls noch lange auf sich warten lassen. Hier muss sich die Bundesregierung ernsthaft engagieren und Druck machen.
Es muss ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden, der Biopiraterie effektiv bekämpft. Der lokalen Bevölkerung, die in Entwicklungsländern besonders unter Biopiraterie leidet, muss das Recht auf die vorherige, informierte und verbindliche Zustimmung bei der kommerziellen Nutzung genetischer Ressourcen gewährt werden. Ebenso wie eine faire Beteiligung an den Gewinnen, die sich aus der Nutzung ergeben.

