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EU-Umweltrat | 19.12.2011

Dem Naturschutz europaweit das notwendige Gewicht verleihen!

Der EU-Umweltrat hat am 19. Dezember Schlussfolgerungen zur europäischen Biodiversitätsstrategie formuliert, die die Umsetzung der Strategie unterstützen und konkretisieren sollen. Fast schon gebetsmühlenartig betonen Bundesregierung und EU-Kommision den Ressort übergreifenden Anspruch ihrer Biodiversitätsstrategien. Zu Recht! Aber Anspruch und Wirklichkeit klaffen meilenweit auseinander.

Ein weiteres Mal müssen wir erleben, wie wenig sich die Umweltressorts gegenüber den Agrar- und Fischereisektoren durchsetzen. Insbesondere die Bundesregierung hat nun dafür gesorgt, dass spezifische Anforderungen an die Landwirtschaft nicht Teil der Ratsschlussfolgerungen geworden sind. Auch ein Verweis auf die maritime Raumplanung als Schlüsselfaktor für die integrierte Meerespolitik ist gegenüber früheren Entwürfen aus den Schlussfolgerungen verschwunden.

Alle Analysen sind sich einig, dass in der Fischerei- und Landwirtschaftspolitik eine wesentliche Verantwortung für das Schwinden der biologischen Vielfalt liegt. Und gleichzeitig wiederholen die Mitgliedsstaaten im Umweltrat reflexhaft, dass Naturschutz und Biodiversiätsstrategie den laufenden Reformprozessen in diesen beiden Bereichen nicht vorgreifen dürfen. Wie sonst soll aber die Verankerung der Biodiversitätsziele erreicht werden? Selbst in der Bilanz zum europäischen Aktionsplan zum Biodiversitätsschutz wird als entscheidender Faktor beispielsweise das "Scheitern der gemeinsamen Fischereipolitik" genannt.

Genauso unverbindlich bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen: "Soweit angemessen" sind  "finanzielle Mittel aus allen verfügbaren Quellen zu mobilisieren, um […] Mittel in angemessener Höhe sicherzustellen [...]" Haushaltspolitische Ambitionen klingen anders. Bereits eine Woche vorher hatte die EU-Kommission die neue LIFE-Verordnung vorgestellt, eines der wichtigsten Instrumente für die Finanzierung des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Im Gegensatz zu den von Naturschutzverbänden geforderten 1,5 Mrd. Euro jährlich (oder 1 Prozent des EU-Haushalts) werden nur knapp 460 Mio. Euro jährlich vorgesehen, wobei auch hier noch keine Sicherheit besteht und die Haushaltsverhandlungen abzuwarten sind.

Wenn Landwirtschaft und Fischerei nicht länger im direkten Konflikt zu den international, europaweit und auch in Deutschland formulierten Biodiversitätszielen stehen sollen, dürfen umweltschädliche Förderinstrumente nicht einfach weitergeführt werden. Die Agrar- und Fischereiförderung müssen an strenge ökologische Mindestanforderungen gekoppelt werden, und die notwendige Finanzierung von Schutzgebieten muss schon im mehrjährigen Finanzrahmen der EU fest verankert werden. Dazu müssen Bundesregierung und EU-Kommission aber auch endlich Zahlen vorlegen, was die Maßnahmen zur Erreichung der Biodiversitätsziele kosten, welchen Nutzen sie erbringen und wie genau die Finanzierung gestaltet werden soll.

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