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EU-Biodiversitätsstrategie | 21.06.2011

Umweltminister müssen sich zum Biodiversitätsschutz bekennen

Der EU-Umweltrat will auf seiner heutigen Sitzung die im Mai von der Kommission vorgestellte Biodiversitätsstrategie unterstützen – und das ist gut so. Denn auch wenn die Umsetzung und Finanzierung der Strategie verbindlicher formuliert sein könnten, wäre es ein wichtiges Zeichen, wenn auch die Mitgliedsstaaten einer neuen Strategie die Unterstützung zusicherten.

Strategie muss Rahmen für künftige EU-Politik setzen

Mit dem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, war die EU mangels konsequenter Umsetzung und fehlendem Engagement der Mitgliedstaaten gescheitert. Doch statt nun eben diese konkreten Umsetzungsmechanismen einzufordern, lehnen einige Mitgliedsstaaten gerade die Verankerung der Biodiversitätsschutzes als Querschnittsaufgabe in anderen Politikfeldern ab. Die Einzelmaßnahmen, die in der Strategie vorgeschlagen werden, werden vom Rat daher nicht mit getragen. Auch die Bundesregierung hat, getrieben durch das Landwirtschaftsministerium, Vorbehalte gegenüber der Strategie geäußert: Die Strategie dürfe laufenden Reformprozessen wie der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik sowie dem mehrjährigen Finanzrahmen nicht vorgreifen, Länderzuständigkeiten dürften nicht angetastet werden und schließlich dürfe der Bürokratieabbau nicht gefährdet werden.

Doch ganz im Gegenteil sollte die EU Biodiversitätsstrategie vielmehr als Beitrag für die laufenden Reformprozesse betrachtet werden. Gerade die Agrar- und Fischereipolitik haben maßgeblichen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Eine stärkere ökologische Orientierung beispielsweise bei Kriterien für die Mittelvergabe hätte hier großen Effekt. Die langfristige Haushaltsplanung setzt dabei den Rahmen, unter dem die Strategie überhaupt umgesetzt werden kann. Und schließlich kann Bürokratie nur durch bessere und nicht durch weniger Planung abgebaut werden. Dabei muss die biologische Vielfalt endlich stärker als bislang berücksichtigt werden.

Der Beschluss der Kommission greift daher allenfalls zu kurz, aber keineswegs zu weit. Statt Vorbehalte gegen die wenigen Ziele und Maßnahmen darin zu formulieren, sollte die Bundesregierung eine verbindliche und zügige Umsetzung einfordern und sich über die heutigen Ratsbeschlüsse hinaus dafür einsetzen, dass die Chancen der anstehenden Agrar- und Fischereireformen sowie die Budgetplanungen genutzt werden, um den Zielen der neuen Biodiversitättsstrategie näher zu kommen. Zudem wäre es im Sinne der ressortübergreifenden Verantwortung ein wichtiges Signal, endlich die Blockade der EU-Bodenschutzrichtlinie aufzugeben.

 

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