Die sogenannte COP (= Conference of the Parties) oder Vertragsstaatenkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) im Mai 2008 in Bonn übernahm Deutschland den Vorsitz in der Konvention.
Auf diesen Konferenzen trägt die Gemeinschaft der Vertragspartnerstaaten ihre jeweiligen Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor und diskutiert weitere Maßnahmen gegen die anhaltende Naturzerstörung. Die Zeit drängt, denn der alarmierende Verlust an biologischer Vielfalt sollte bereits bis zum Jahr 2010 gestoppt werden. Die Europäische Union hat sich 2001 in Göteborg verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt europaweit bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Von diesem Ziel sind wir aber auch im Jahre 2010 noch weit entfernt. Daher gilt es nun, auch für die Zeit nach 2010 klare und verbindliche Ziele zu formulieren, mit klaren und überprüfbaren Unterzielen, die sich an den Treibern des Biodiversitätsverlustes orientieren.
Ein umfassender strategischer Plan für die Zeit nach 2010 ist daher eines der Hauptziele für die zehnte Vertragsstaatenkonferenz vom 18. bis 29. Oktober im japanischen Nagoya, wo auch der Vorsitz in der Konvention von Deutschland an Japan übergeben wird.
Die Schwerpunktthemen der COP 10
Nach zwei Jahren deutscher Präsidentschaft sind wesentliche Punkte der 2008 in Bonn auf den Weg gebrachten Agenda noch nicht abgeschlossen und werden als Altlasten an die japanische Regierung übergeben. Dies betrifft insbesondere
- den Strategischen Plan für die Zeit nach 2010
- die Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Ressourcen
- die Verabschiedung eines völkerrechtlich bindenden Abkommens zum Zugang und gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen (ABS).
Darüber hinaus stehen in Nagoya unter anderem folgende Themen auf der Tagesordnung:
- Technologietransfer
- Bildung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
- spezielle Lebensräume wie Binnengewässer, Meere und Küsten sowie Bergregionen
- Einrichtung und Finanzierung von Schutzgebieten
- Klimawandel und Biodiversität
- nachhaltige Landnutzung
- Herausforderungen durch den Anbau von Energie-Biomasse.
Die zentrale Herausforderung für die Verhandlungen wird darin liegen, in den eng verknüpften Themen gemeinsam zu einer Einigung zu kommen. Zum Beispiel ist der Strategische Plan mit seinen Selbstverpflichtungen und repräsentativer Wirkung vor allem den Industrieländern wichtig. Die Entwicklungsländer pochen dagegen auf verbindliche und ausreichende Finanzzusagen, da sie den Industrieländern zu Recht nicht mehr trauen. Zu offen versuchen diese, wie auch die Bundesregierung, die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, Klimaschutz und Biodiversitätsschutz für alle Posten gleichzeitig anzurechnen. Auch wenn der inhaltliche Zusammenhang deutlich ist, können Gelder jedoch nur einmal ausgegeben werden. Sie dürfen dann aber nicht gleichzeitig auf alle großspurigen internationalen Ankündigungen angerechnet werden.
Beim ABS-Regime schließlich stehen sich die Interessen der Herkunftsländer, die meist Entwicklungsländer sind, den Nutzungsinteressen der Industrieländer gegenüber.
Die Entwicklungsländer haben ihre Zustimmung zum Strategischen Plan von den Finanzzusagen und einem befriedigenden ABS-Abkommen abhängig gemacht. Trotz der inhaltlichen Vielfalt sind die wesentlichen Verhandlungsstränge dadurch aufs Engste mit einander verknüpft.
