Die MOP (Meeting of the Parties) ist die Tagung der Vertragsparteien des Protokolls über die biologische Sicherheit, auch Biosafety-Protokoll oder – nach dem Ort seiner Verabschiedung – Cartagena-Protokoll genannt. Das Biosafety-Protokoll ist ein Zusatzprotokoll zur Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CDB). Mittlerweile haben 160 CBD-Mitgliedsstaaten das Protokoll unterschrieben, Deutschland hat sein Zustandekommen unter der damaligen grünen Gesundheitsministerin Andrea Fischer aktiv vorangetrieben, es im Mai 2000 unterschrieben und 2003 in nationales Recht übernommen (ratifiziert).
Das Biosafety-Protokoll regelt international die Weitergabe, den Umgang und die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO; im Biosafety-Protokoll "LVO" für "Lebende veränderte Organismen" genannt). Unter anderem schafft das Protokoll den Rechtsrahmen dafür, dass GVOs nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Import-Landes eingeführt werden dürfen und so keine GVOs "unerkannt" über Landesgrenzen hinweg importiert werden dürfen.
Viele Umwelt- und Verbrauchergruppen und Entwicklungsländer weltweit haben das Biosafety-Protokoll bei seiner Verabschiedung als großen Erfolg gefeiert. Es ist das erste international verbindliche Abkommen, das Mindestmaßstäbe setzt bei der Risikoabschätzung und der Genehmigung für die Einfuhr von und den internationalen Warentronsport mit GVOs. Es erlaubt Staaten unter anderem, aus Vorsorge Importverbote zu verhängen oder gentechnikfreie Hungerhilfe anzufordern.
Die 5. Tagung der Vertragsstaaten des Biosafety-Protokolls, die MOP 5, findet vom 11. bis 15. Oktober 2010 im japanischen Nagoya statt. Hauptaufgabe der MOP 5 ist es, zu überprüfen, wie das Biosicherheitsprotokoll in der Praxis angewendet und erfüllt wird. Informationsbereitstellung und der Ausbau fachlicher Kapazitäten sind dabei wichtige Bausteine, neben den finanziellen Voraussetzungen. Aber auch in diesem Bereich übergibt die Bundesregierung nach zwei Jahren deutscher Präsidentschaft Altlasten an die japanische Regierung. Denn zur Frage nach verbindlichen Regelungen für eine internationale Haftung steht die Einigung noch immer aus. Wer zahlt eigentlich, wie viel und an wen, wenn gentechnisch veränderte Organismen Schäden verursachen?
Außerdem stehen weitere Fragen zur Umsetzung des Biosafety-Protokolls auf der Tagesordnung, zum Beispiel zu Transport und Kennzeichnung von GVOs und zum Risikomanagement.
