Wir Grüne lehnen anlasslose Massenspeicherungen der Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich ab. Denn dieses Instrument bedeutet eine grundlegende Abkehr vom bisherigen, sorgfältig austarierten, von den Grundrechten und vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprägten System der Straftatverhinderung und der Strafverfolgung. Durch eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie die CDU/CSU fordert, werden 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Das ist unverhältnismäßig und greift in die Kommunikationsfreiheit aller Bürger ein.
Quick Freeze - aber nur in engen Grenzen
Die Bundesjustizministerin hat einen Entwurf einer gesetzlichen Regelung für ein sogenanntes Quick Freeze-Verfahren vorgelegt. Das heißt: Provider sollen auf Zuruf der Polizeibehörden zu Ermittlungs- und Beweiszwecken die Löschung der Verbindungsdaten verhindern dürfen. Dieses Einfrieren von Telekommunikationsverkehrsdaten auf Zuruf für Strafverfolgungsbehörden dient der Entlastung der FDP im Streit mit der CDU/CSU.
Bei eng gezogenen Grenzen – bei einzelnen Anschlüssen im konkreten Verdachtsfall - bietet Quick Freeze aus unserer Sicht ein sinnvolles Instrument für die Strafverfolgung, ohne gleichzeitig wie die Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig in die Bürgerrechte einzugreifen. Allerdings hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Gesetzentwurf zusätzlich und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt eine kleine Vorratsdatenspeicherung versteckt. Die siebentätige verpflichtende anlasslose Speicherung aller vergebenen IP-Adressen schert alle Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig über einen Kamm, führt zu sinnlosen missbrauchsanfälligen Datenhalden und ist zugleich eine Einladung zu einer Dauerdiskussion über Ausweitungen bei der Vorratsdatenspeicherung. Wir lehnen sie deshalb ebenso ab wie die von der CDU/CSU geforderte große Vorratsdatenspeicherung. Faule Kompromisse wie zum Beispiel die "nur" dreimonatige Speicherung sämtlicher Verkehrsdaten werden von uns ebenfalls abgelehnt.
Konservatives Dauerfeuer aber keine soliden Daten
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate sowie die weitgehende Möglichkeit der Verwendung dieser Daten für Strafverfolgungsbehörden war bereits bundesdeutsche Realität. Von Januar 2008 bis März 2010 waren die bundesdeutschen Telekommunikationsanbieter entsprechend gesetzlich zwangsverpflichtet worden. Das wünscht sich die Union zurück. Die für die Einführung damals verantwortliche schwarz-rote Bundesregierung verwies scheinheilig auf verpflichtende Vorgaben der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. Diese hatte sie allerdings in Brüssel wesentlich selbst mit angestoßen, nachdem nationale Widerstände gegen diese Maßnahme des Generalverdachts unter anderem am Widerstand des Deutschen Bundestages gescheitert waren.
Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig. Seitdem steht die fachlich zuständige Bundesjustizministerin unter massivem Druck: Im Dauerfeuer einer konservativen Allianz von Sicherheitspolitikern und Vertretern der Sicherheitsbehörden soll sie gezwungen werden, der Wiedereinführung zuzustimmen. Ein Stück weit hat sie sich das selbst eingebrockt, denn der schwarz-gelb Koalitionsvertrag fand zur Vorratsdatenspeicherung keine klaren Worte und entfaltet daher keine bremsende Wirkung auf die Hardliner der Koalition. Für die CDU/CSU markiert die Vorratsdatenspeicherung offenkundig das zentrale Projekt, um ihr Profil als Law-and-Order-Partei zu stärken.
Bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veranlasste das Bundesinnenministerium das Bundeskriminalamt, systematisch alle Fälle zu sammeln, bei denen auf die eine oder andere Weise die Vorratsdatenspeicherung hätte von Ertrag sein können. Bis heute aber hat das BKA keine soliden Zahlen präsentieren können, mit denen sich die behauptete Alternativlosigkeit belegen ließe. Stattdessen blieb es bei der Präsentation von Einzelfällen. Dagegen gab unlängst der niedersächsische Innenminister offen zu, die Vorratsdatenspeicherung habe zur Zeit ihrer Zulässigkeit keine wesentlichen Verbesserungen bei der Straftatbekämpfung bewirken können.
Karlsruhe: Besonders schwerer Eingriff
Das höchste deutsche Gericht fand 2010, trotz aller Anzeichen für ein Kompromissurteil, deutliche Worte zur damaligen Vorratsdatenspeicherung. Karlsruhe betonte, es handele sich um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bislang nicht kennt. Das Gericht errichtete deshalb hohe Hürden. Zugleich betonte das Gericht den absoluten Ausnahmecharakter der Vorratsdatenspeicherung und hob hervor: "Die Einführung der Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung kann damit nicht als Vorbild für die Schaffung weiterer vorsorglich anlassloser Datensammlungen dienen, sondern zwingt den Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten oder -berechtigungen in Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen zu größerer Zurückhaltung. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (…), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer."
Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa
Derzeit ringt auch die Europäische Union um eine Neuregelung der zugrunde liegenden Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. Die im Regelwerk verpflichtend vorgesehene Evaluierung führte die Europäische Kommission selbst durch und legte erst mit deutlicher Verspätung einen Bericht vor, der höchst lückenhafte und widersprüchliche Zahlen zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten bietet. Während Fachleute den Bericht für absolut nicht geeignet halten, als Grundlage für eine Bewertung eines Erfolges der Vorratsdatenspeicherung zu dienen, preschte die zuständige Innenkommissarin Malmström dennoch damit vor. Sie kündigte für Ende dieses Jahres den Entwurf einer Neuregelung vor, bei der an der grundsätzlichen Verpflichtung aller Mitgliedstaaten festgehalten werden soll. Wir meinen: Dem muss die Bundesregierung unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 energisch entgegentreten.

