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Fluggastdaten | 10.02.2011

Unter Flugverdacht

Seit Jahren fordern Länder wie die USA, Kanada oder Australien von den EU-Ländern die Übermittlung von detaillierten Flugpassagierdaten, den sogenannten Passenger Name Records (PNR). In diesen Datensätzen sind über jeden Fluggast umfangreiche Informationen festgehalten – nicht nur Name, Geburtsdatum und Zieladresse, auch Informationen darüber, mit welcher Kreditkarte das Ticket bezahlt wurde, ob ein Passagier beispielsweise ein koscheres oder vegetarisches Essen bestellt hat oder ob zwei Passagiere ein gemeinsames Hotelzimmer gebucht haben. Und wenn ein Fluggast im Auftrag eines Unternehmens reist, einer Gewerkschaft oder irgendeiner anderen Organisation, die ihr Flüge über ein entsprechendes Konto oder Großkundenprogramm abwickelt, dann ist auch das aus den PNR-Daten zu erkennen.

Das ist aus unserer Sicht zu viel der Information. Vorgeblich soll aus den Daten ermittelt werden, ob Terrorverdächtige an Bord sind – aber erfasst werden alle und in vollem Umfang. Und die Daten werden jahrelang gespeichert und zwischen Sicherheitsbehörden ausgetauscht.

Das Europäische Parlament hat mehrfach das geringe Datenschutzniveau und den allzu laxen und kaum kontrollierbaren Umgang mit den Daten moniert. Die Europäische Kommission verhandelt deshalb derzeit neue Abkommen – hat aber gleichzeitig einen Vorschlag gemacht, nach dem auch die EU selbst solche Daten sammeln soll.

Wir lehnen diese Vorschläge ab. Um konkret Verdächtige zu identifizieren, reichen die üblichen Einreise- und Personenkontrollen aus, dazu braucht man keine Informationen über Hotels und Reiseziele. Die langfristige Speicherung und ausufernde Erfassung zeigt klar, wohin die Reise geht: zur Vorratsdatenspeicherung. Es sollen nicht konkrete Verdachtsmomente geprüft werden, sondern aus der Datensammlung durch Rasterung und Analysen – das sogenannte Data-Mining – Verdachtsmomente erst generiert werden. Diesem Generalverdacht nach zweifelhaftem Schema hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben, das darf auch die EU-Kommission nicht ignorieren.

Statt sich mit einer eigenen Datensammlung zu beteiligen, sollte die EU lieber die Grundrechte und die Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger gegenüber allzu neugierigen Staaten schützen. Es ist an der Bundesregierung, in den kommenden Verhandlungen klare rechtsstaatliche Grenzen festzulegen. Wir Grüne im Bundestag wie auch im Europäischen Parlament werden jedenfalls alles tun, um die weitere Datensammlung und –weitergabe zu verhindern.

 

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