Für bundesweiten Nichtraucherschutz
Die bayerischen Wählerinnen und Wähler haben sich für einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie entschieden. Sie setzten sich mit guten Argumenten gegen eine zu großen Teilen von der Tabakindustrie finanzierte Kampagne durch. Ursprünglich hatte in Bayern ein strenges Nichtraucherschutzgesetz gegolten. Die neue Staatsregierung aus CSU und FDP setzte jedoch Anfang 2009 zahlreiche Ausnahmen durch.
Auch in den meisten anderen Bundesländern wurden ehemals wirksame Regelungen für die Gastronomie durch zahlreiche Ausnahmen verwässert. Als Begründung wurde häufig auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2008 herangezogen. Dies hat jedoch die Möglichkeit des Gesetzgebers, wirksame Regelungen zu verabschieden, gar nicht ausgeschlossen. Es verlangte lediglich eine Gleichbehandlung kleiner und großer gastronomischer Einrichtungen.
Um diesem Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen ein Ende zu setzen, haben wir bereits in der vergangenen Wahlerperiode einen Gesetzentwurf (Drs. 16/10337) in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der Gastronomie wirksam vor dem Passivrauchen geschützt werden sollten. Auch in dieser Legislaturperiode werden wir uns weiter für wirksame Regelungen einsetzten.
