Bundesrat setzt bei Drogen im Strafvollzug auf mehr Strafen
Dem Bundestag liegt ein auf Initiative Nordrhein-Westfalens entstandener Gesetzentwurf des Bundesrates vor, mit welchem der Strafrahmen für das Einbringen von "Rauschgift" in den Strafvollzug von derzeit bis zu fünf Jahren auf bis zu 15 Jahre erhöht werden soll (Drs. 17/429). Der Bundesrat erhofft sich hierdurch eine "erhebliche Abschreckung" durch welche dem "Einbringen von Rauschgift und dem Rauschgifthandel in Vollzugseinrichtungen entgegengewirkt" werden könne.
Länder werden ihrer Verantwortung nicht gerecht
Viele Gefangene sind wegen Drogen- und/ oder wegen Beschaffungsdelikten im Zusammenhang mit Drogen inhaftiert. Dies erklärt den großen Anteil Drogenabhängiger in Haft (30 Prozent). Gleichzeitig ist der Anteil von inhaftierten Patientinnen und Patienten mit HIV und Hepatitis besonders hoch. Beides stellt an das Therapie- und Behandlungssystem im Strafvollzug erhebliche Anforderungen, denen die für den Strafvollzug zuständigen Bundesländer aber kaum gerecht werden.
Nur etwa ein Prozent aller Inhaftierten Opiatabhängigen sind beispielsweise in einer Substitutionsbehandlung. Es gibt viel zu wenig Therapieplätze in Haftanstalten. Manche Gefängnisärzte lehnen die Behandlung ab oder die Therapie wird auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Das Personal im Strafvollzug ist überlastet und im Umgang mit Drogenabhängigen nicht hinreichend geschult. So kann häufig die außerhalb des Strafvollzugs begonnene Therapie in Haft nicht fortgesetzt werden.
Spritzentauschprogramme existieren bundesweit so gut wie gar nicht. Lediglich in einer einzigen Justizvollzugsanstalt (in Berlin) gibt es für die Haftinsassen die Möglichkeit, sauberes Spritzbesteck zu bekommen und so die Gefahr der Ansteckung mit HIV und Hepatitis zu minimieren.
Gleichwertige Behandlung in und außerhalb der Haft nötig
Für all dies tragen in erster Linie die Bundesländer die Verantwortung. Dies liegt an teilweise zu restriktiven Regelungen, mangelndem Problembewusstsein, nicht ausreichender Finanzierung von Angeboten und mangelnder Schulung des Personals. Um so verwunderlicher ist daher der Gesetzentwurf des Bundesrates, weil er an dieser Situation nichts ändert. Im übrigen ist schon lange belegt, dass das Strafrecht ein denkbar schlechtes Instrument ist, um die Zahl der riskant konsumierenden Menschen auch in Haft zu verringern. Wir fordern stattdessen unter anderem:
- gleiche Qualität und gleiche Standards der medizinischen Versorgung innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs,
- Einrichtung von Spritzentauschprogrammen in allen Bundesländern,
- bessere Schulung des Personals.
