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Antrag | 08.12.2008

Schutz vor Passivrauchen

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Im Sommer hob das Bundesverfassungsgericht einige Nichtraucherschutzgesetze der Länder teilweise auf, da die in ihnen enthaltenen Ausnahmeregelungen für Raucherräume kleine Eckkneipen benachteiligt würden. Das Bundesverfassungsgericht stellte aber gleichzeitig klar, dass ein striktes Rauchverbot in Gaststätten mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Einige Länder sind trotzdem dazu übergegangen, den Nichtraucherschutz in den Ländergesetzen weiter aufzuweichen. Daran hat auch die Bundesregierung einen erheblichen Anteil. Bislang hat sie sich geweigert, die bundesrechtlichen Spielräume zu nutzen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir daher im Arbeitsschutzgesetz einen bundesweiten umfassenden Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Passivrauchen schaffen. Zusätzlich fordern wir die Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen in einem weiteren Antrag dazu auf, gemeinsam für ein umfassendes und ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zu sorgen.

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