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Entwicklungszusammenarbeit | 01.12.2011

Busan-Konferenz hinterlässt viele alte und neue Baustellen

Busan-Konferenz hinterlässt viele alte und neue Baustellen

In Südkorea waren vom 29. November bis zum 01. Dezember 3000 Delegierte, davon RegierungsvertreterInnen aus 130 Ländern, internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft, Parlamentsabgeordnete und WirtschaftsvertreterInnen beim Forum für mehr Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) versammelt. Zu den hochrangigen Gästen gehörten VN-Generalsekretär Ban-Ki Moon, die US-Außenministerin Hillary Clinton, der ruandische Präsident Paul Kagame sowie der OECD- Generalsekretär Angel Gurría. Die grüne Bundestagsfraktion war durch Thilo Hoppe MdB vertreten.

Auf der Agenda stand neben der Bewertung der Fortschritte für mehr Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) insbesondere die Integration neuer Akteure. Neue Geber wie China, Indien und Brasilien sowie private Stiftungen und die Wirtschaft werden in den Dialog zur Wirksamkeit von EZ eingebunden. Damit soll der sich stark gewandelten EZ-Landschaft Rechnung getragen werden. Seit einigen Jahren ist das klassische Geber-Nehmer-Schema ergänzt durch andere Formen der Zusammenarbeit, wie Süd-Süd Kooperationen oder Öffentlich-Private Partnerschaften. Längst sind auch ehemalige Entwicklungsländer zu Gebern geworden, wie sich anhand des Gastgebers Südkorea besonders gut verdeutlichen lässt.

Verzicht auf Verbindlichkeit zugunsten der Integration Chinas

Zum Abschluss der Konferenz konnte mit der Busan Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit die Integration neuer Akteure, die sich als äußerst zäh erwiesen hatte, erzielt werden. Zwischenzeitlich war China aus den Verhandlungen des Busan Abschlussdokuments ausgestiegen. Stein des Anstoßes für China waren Passagen in der Schlusserklärung, in der verbindliche Verpflichtungen für die neuen Akteure, die Bedeutung der Menschenrechte und Rechte für Nichtregierungsorganisationen betont wurden. Chinas Selbstverständnis von EZ ist, wie bei vielen anderen Gebern, mit einer Exportorientierung verknüpft, und stellt Standards und Menschenrechte in den Hintergrund.

Mit einem Kompromiss, die Transparenzanforderungen für neue Geber offen zu halten und, wie insbesondere von NGOs gefordert, ein menschenrechtsbasiertes Entwicklungsverständnis nicht zu einer verpflichtenden Grundlage des Busan Abschlussdokuments zu machen, konnte dieser wichtige neue Geber ins Boot geholt werden. Es gelang immerhin die demokratische Eigenverantwortung in der Abschlusserklärung zu verankern und zumindest in der Präambel Bezug auf rechtsbasierte Entwicklungsansätze zu nehmen. Bedauerlich ist, dass bereits verhandelte zeitlich bindende Vereinbarungen z.B. zu Transparenz und Lieferaufbindung auf Wunsch einiger Geber wieder aus dem Abschlussdokument gestrichen wurden. Auch von einem Bekenntnis zu mehr Politikkohärenz im Dienste der Entwicklung war in Busan leider nicht die Rede.

Busan hat die Wirksamkeitsagenda ausgeweitet und unübersichtlicher gemacht, indem die Prinzipien nun mit zweierlei Maß festgelegt sind. Neue Akteure können die Freiwilligkeit der Verpflichtungen bei Süd-Süd Kooperationen in Anspruch nehmen. Mexiko, Brasilien und Südafrika haben als Vorreiter aber bereits zugesagt die Paris – und Accra Prinzipien voll umsetzen zu wollen.

Ergebnisorientierte Finanzierung floppt bei Entwicklungsländern

Die im Busan-Abschlussdokument erfolgte Verankerung erfolgsbasierter Finanzierungsmodelle in der Entwicklungszusammenarbeit wurde von den Gebern durchgedrückt und stößt auf Skepsis bei Entwicklungsländern. Veranstaltungen zum Thema waren geberdominiert, VertreterInnen aus Entwicklungsländern sowie Nichtregierungsorganisationen blieben den Diskussionen fern oder äußerten ihre Bedenken. Das Konzept des "Preis-Leistungs-Verhältnis" erscheint vielen Akteuren ungeeignet, um erforderliche Entwicklungsziele langfristig zu erreichen. Hier drohen kurzfristige Ziele, die leichter erreichbar sind, in den Vordergrund gestellt zu werden.

Umsetzung bisheriger Verpflichtungen im Hintergrund

Durch die Konzentration auf die Integration neuer Akteure geriet die schleppende Umsetzung bestehender Verpflichtungen aus Paris und Accra in den Hintergrund. Zwar erfolgte keine Aufweichung der Prinzipien für bisherige Unterzeichner, ein Aufbruchsignal für eine beschleunigte Umsetzung ausstehender Verpflichtungen gelang in Busan jedoch nicht. Bei der Umsetzung der Paris-Verpflichtungen (stärkere Eigenverantwortung der Partner, Partnerausrichtung, Harmonisierung der Geber, stärkere Ergebnisorientierung sowie Rechenschaftspflicht) schneidet die Bundesregierung nur mittelmäßig ab. Mehr Anstrengungen sind bei der Lieferaufbindung, der Arbeitsteilung und für mehr Transparenz erforderlich. Dass die Partnerländer bei der Umsetzung bislang mehr Fortschritte gemacht haben, als die Geber, ist ein Armutszeugnis und zeigt den mangelnden politischen Willen der Geber, die Wirksamkeitsagenda zügig und vollständig umzusetzen.

In Busan machte sich die Bundesregierung besonders für mehr internationale Arbeitsteilung stark. Die Geberharmonisierung und Arbeitsteilung ist ein wichtiges Anliegen. Zusammen mit EU-Entwicklungskommissar Piebalgs hat sich Niebel nun für mehr gemeinsame Programme ausgesprochen. Dabei kontraproduktiv von deutscher Seite ist, dass die Zahl bilateraler deutscher Projekte, mit der Renationalisierung der deutschen Entwicklungspolitik, eher zu steigen droht. Gleichzeitig  will die Bundesregierung multilaterale Hilfe und die Budgethilfe sowie Gemeinschaftsfinanzierungen zurückfahren, anstatt diese Instrumente zu stärken.

Fortschritte konnten in Busan bei der Verbesserung der Transparenz von EZ erzielt werden. Hillary Clinton verkündete den Beitritt der USA zur International Aid Transparency Initiative (IATI). Kanada, die Interamerikanische Entwicklungsbank sowie der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung haben sich in Busan ebenfalls zu den Transparenzverpflichtungen von IATI bekannt. Die Bundesregierung ist zwar seit Gründung der Initiative in Accra 2008 Mitglied, erfüllt jedoch längst nicht die geforderten Transparenzanforderungen.

Neue Governance-Struktur steht noch aus

Durch die Integration der neuen Akteure bleibt das Busan-Abschlussdokument in vielen Teilen ein Minimalkonsens, der vieles offen lässt. Auf eine neue Governance Struktur konnte man sich in Busan nicht mehr einigen, der Auftrag geht an die OECD und das Weltentwicklungsprogramm den Prozess für eine neue Struktur zu gestalten. Hierzu sollen bereits in einem halben Jahr Vorschläge gemacht werden, die auch den weiteren Umsetzungs- und Überprüfungsprozeß der Busan Partnerschaft aufzeigen sollen.

Die in Busan neu getroffenen Vereinbarungen müssen nun aus grüner Sicht mit einem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung versehen werden. Ohne einen konkreten Stufenplan mit Selbstverpflichtung bleiben Fortschritte nebulös und die Wirksamkeit nicht nachprüfbar. Die Einbindung der Privatwirtschaft muss unter der Prämisse erfolgen, dass deren Aktivitäten zu einer inklusiven Armutsreduzierung, gemäß den nationalen Prioritäten der Partnerländer, beitragen.

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