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Kongo | 28.11.2011

Kampf um die Wahlen im Kongo und die Bundesregierung schweigt

Am 28. November 2011 dürfen die Kongolesinnen und Kongolesen zum zweiten Mal nach 2006 ihre Stimme in einer freien Wahl abgegeben. Doch auf den letzten Metern spitzt sich der Wahlkampf in der Demokratischen Republik Kongo um das Präsidentenamt und das Parlament gefährlich zu. Angriffe auf Wahlkampfveranstaltungen, gewalttätige Einschüchterung von gegnerischen Kandidierenden und Presseleuten, Morde, Überfälle und willkürliche Festnahmen häufen sich immer mehr. Jugendliche Schlägertrupps formieren sich. Während alle gebannt auf die Wahlen in Nordafrika blicken, ist das Interesse der Bundesregierung am Demokratisierungsprozess im Herzen Afrikas anders noch als 2006 deutlich erlahmt. Die Wahlen dürfen nicht als Pflichtübung oder Nebensache abgetan werden.

Menschenrechtsverletzungen im Wahlkampf

Kurz vor dem Urnengang beklagen die Vereinten Nationen (VN) eine starke Zunahme der Gewalt. Einschüchterungen, Drohungen, willkürlichen Festnahmen und Anschläge seien an der Tagesordnung. Betroffen seien vor allem Mitglieder der politischen Oppositionsparteien, JournalistInnen und MenschenrechtsaktivistInnen. Hinter den meisten Übergriffen vermutet die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, die Polizei und Geheimdienste. Aber auch der aussichtsreichste Oppositionskandidat Tshisekedi gießt immer wieder Öl ins Feuer. Bereits im Vorfeld der Wahlen erklärt er, er werde Präsident, unabhängig vom Wahlergebnis. Der Leiter der MONUSCO, der größten VN-Friedensmission weltweit, beklagt offen, dass er von den Mitgliedstaaten nicht die nötigen personellen und technischen Mittel erhalte, um den drohenden Gewaltausbrüchen begegnen zu können.

Jüngst hatte auch ein Bündnis von 41 Nichtregierungsorganisationen vor einer Eskalation der Gewalt im Vorfeld der Wahlen gewarnt. Die Legitimität der Wahlen stehe auf dem Spiel. Die zweiten freien Wahlen im Kongo sind ausschlaggebend für den Aufbau einer stabilen Demokratie, für Frieden und Rechtstaatlichkeit im Land. Gewaltexzesse wie sie die Elfenbeinküste nach den Wahlen Ende 2010 erlebt hat, sind damit nicht mehr unwahrscheinlich.

Kongo bleibt Schlusslicht bei Entwicklungschancen

Trotz der Anstrengungen seit den letzten Wahlen 2006, die vor allem auch mit personeller und finanzieller Unterstützung aus Deutschland geleistet wurde, und trotz des Rohstoffreichtums des Landes, verläuft die Entwicklung im Kongo alles andere als zufriedenstellend. Im aktuellen Weltentwicklungsbericht der Vereinten Nationen belegt der Kongo den letzten Platz. Das politische System ist weiterhin korrupt, die Sicherheitskräfte führen ein unkontrolliertes Eigenleben und der Rohstoffhandel bleibt völlig intransparent und befeuert im Ostkongo weiter Gewaltexzesse. Frankreich, Belgien, Großbritannien, die EU und die Afrikanischen Union zeigen sich entsprechend besorgt. Die Bundesregierung jedoch schweigt. Aus Deutschland fehlt ein deutliches Signal für Frieden und Demokratie im Kongo, obwohl das Land ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist und Deutschland im Kongo viertgrößter bilateraler Geber ist.

Die Bundesregierung muss handeln!

Die Hassreden, Gewaltakte und willkürlichen Festnahmen müssen ein Ende haben. Die Bundesregierung darf sich jetzt nicht wegducken, sondern muss Farbe bekennen. Dazu hat sie der Bundestag in seinem interfraktionellem Antrag schon im Juli 2011 aufgefordert. Gerade jetzt kommt es auf jede Stimme der internationalen Gemeinschaft an. Die Bundesregierung muss die Initiativen vorbeugender Diplomatie der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen, der EU und einzelner Mitgliedstaaten sichtbar unterstützen, unmissverständlich auf die friedliche und faire Durchführung der Wahlen drängen und deeskalierend auf die Parteien einwirken. Die Bundesregierung muss jetzt aber auch Vorsorge treffen für die Zeit nach den Wahlen und eine klare Präventionsstrategie vorlegen. Sie muss sich dafür einsetzen, dass MONUSCO die Bevölkerung im Falle einer Gewalteskalation schützen kann, und sie selbst bedrohten VertreterInnen der Zivilgesellschaft Schutz gewährt. Schließlich muss Deutschland sich mit den übrigen Gebern auf ein gemeinsames Vorgehen in allen Bereichen der Zusammenarbeit einigen.

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