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Landgrabbing | 26.10.2011

Umgang mit Land, Fischgründen und Wald

Staatliche und private Investoren entdecken Land und damit verbundene natürliche Ressourcen zunehmend als lukrative Geldquellen. Sie kaufen oder pachten gigantische Flächen vor allem in Entwicklungsländern auf – die Hälfte davon in Afrika – um Nahrungsmittel, Biokraftstoffe oder sogenannte Cash Crops anzubauen. Diese kommen jedoch in den allermeisten Fällen nicht der lokalen Bevölkerung zugute, sondern sind für den Export bestimmt. Zynisch ist, dass viele dieser großflächigen Investitionen in Regionen stattfinden, deren Bevölkerung chronisch an Hunger leidet oder mangelernährt ist.

Die Freiwilligen Leitlinien der FAO und unsere Beteiligung

Seit einigen Jahren ist dieses Phänomen als "landgrabbing" bekannt und findet immer mehr Aufmerksamkeit. Die Nichtregierungsorganisation Oxfam berechnete, dass seit 2001 in den Entwicklungsländern 227 Millionen Hektar Land gekauft oder gepachtet wurden – das entspricht der Fläche Westeuropas! Und die Dynamik nimmt stetig zu: Die meisten der von Oxfam untersuchten Landdeals fanden in den letzten zwei Jahren statt. Derzeit wird laut der International Land Coalition weltweit über 80 Millionen Hektar Ackerland verhandelt.

Um dem entgegenzutreten wurden in den vergangenen drei Jahren unter Leitung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) freiwillige Leitlinien erarbeitet, die diese Landinvestitionen sozial und ökologisch nachhaltig gestalten und die Ernährungssicherheit der Menschen in den betroffenen Ländern sichern sollen. Wir Grünen im Bundestag hatten über die Arbeitsgruppe Land, an der die Bundesregierung, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie diverse Nichtregierungsorganisationen und Institute beteiligt sind, unsere Positionen zu den Leitlinien beigesteuert.

Die gemeinsame deutsche Position und unsere zusätzlichen Forderungen

Heraus kam ein gemeinsamer deutscher Kommentar, den wir grundsätzlich unterstützen. Darin sind viele wichtige Verbesserungsvorschläge zum Entwurf enthalten. So wird zum Beispiel dem Menschenrecht auf Nahrung, besonders benachteiligten Gruppen sowie nachhaltiger Landwirtschaft eine höhere Bedeutung beigemessen. Außerdem wird deutlich gemacht, dass sich die Leitlinien auf völkerrechtliche Dokumente stützen, die für Staaten bindend sind. Sie stehen somit in der Pflicht, die in den Leitlinien genannten Menschenrechte zu respektieren, zu gewährleisten und zu schützen.

Dennoch ging uns der gemeinsame deutsche Kommentar nicht weit genug, weshalb Thilo Hoppe, Sprecher für Welternährung, folgende drei Punkte zusätzlich in den Konsultationsprozess einspeiste:

  • Deutschland fordert in seinem Kommentar, dass lediglich die Umstände festgelegt werden, in denen das Prinzip des "Free, Prior and Informed Consent" eingehalten werden muss. Nach diesem Prinzip müssen vor dem Beginn eines Investitionsvorhabens die Betroffenen (zum Beispiel lokale Gemeinden, Kleinbäuerinnen und -bauern) umfassend über das Projekt und seine Auswirkungen informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden. Wir verlangen hingegen, dass die Zustimmung der Betroffenen nach den genannten Kriterien bei jeder Investition in Land eingeholt werden muss, um keine Schlupflöcher zu lassen. Zudem muss klargestellt werden, dass ein Vorhaben bei Ablehnung nicht umgesetzt wird.
  • Bei Obergrenzen für Landverkäufe, Beschränkungen von Besitz- oder Nutzungsübertragungen staatlicher Landtitel und Kontrollfunktionen (wie Zustimmung der nationalen Parlamente) bleibt der deutsche Kommentar an manchen Stellen zu verhalten. Hier treten wir für einen strengeren Sprachgebrauch ein, der Regierungen deutlich zum Ergreifen solcher Maßnahmen aufruft.
  • Schließlich verlangen wir eine eindeutigere Zuweisung von Zuständigkeiten für die Umsetzung, Überwachung und Evaluation der in den Leitlinien vorgeschlagenen Landpolitik, bei der auch der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zukommt.

Erneute Vertagung darf Elan nicht bremsen

Nachdem die Verhandlung der letzten strittigen Punkte des Entwurfs der Leitlinien von Juli auf Oktober verschoben wurde, kam es auch letzte Woche zu keiner Einigung. Während viele wichtige Punkte bereits aufgenommen wurden, bleibt vor allem strittig, ob Investoren für von ihnen verursachte Menschenrechtsverletzungen belangt werden können. Wir sprechen uns klar für eine Haftbarkeit aus, da sich sonst Unternehmen zu leicht aus ihrer Verantwortung stehlen können. Weitere Wermutstropfen sind, dass die Themen Bergbau, Wasser und die Nutzungsfrage, also wie Land genutzt werden soll, in dem bisher verhandelten Dokument völlig ausgeblendet werden. Dennoch gibt es zahlreiche Errungenschaften: So sollen zum Beispiel Gewohnheitsrecht und informelle Landnutzungsrechte genauso anerkannt werden wie offizielle Landtitel. Ein Schutz vor Zwangsvertreibung und jener, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen wehren, wurden ebenso eingerichtet. Auch wird der extrem ungleiche Zugang zu Land benannt und Maßnahmen zur Umverteilung vorgeschlagen. Die bereits verhandelten Kapitel sollten nicht erneut aufgeschnürt werden, sonst drohen die erkämpften Punkte wieder gestrichen zu werden.

Nun soll es eine weitere Verhandlungswoche geben, voraussichtlich Anfang 2012. Dieser Aufschub darf den Prozess nicht ausbremsen, denn ein Scheitern wäre verheerend. Zum Einen würde hierdurch die Autorität des Welternährungskomitees (CFS), das die Leitlinien verabschieden soll, untergraben. Das Komitee bleibt wohl das inklusivste Organ in der globalen Welternährungsgovernance, auch wenn neuen Fehlentwicklungen dringend entgegengewirkt werden sollte: Nichtregierungsorganisationen hatten letzte Woche aus Protest darüber, dass ihre Positionen ignoriert, fehlinterpretiert oder abgeschmettert wurden, eine Arbeitsgruppe zu Preisvolatilität verlassen. Wir verurteilen diese völlig unangemessene Behandlung zivilgesellschaftlicher Mitglieder des CFS. Mit dem Scheitern des Prozesses wäre zum Anderen, und das ist noch viel bedeutender, ein wichtiger Versuch verpasst, die Lebensgrundlage von Millionen Menschen zu retten, die von landgrabbing betroffen sind. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, in allen strittigen Punkten weiterhin standhaft zu bleiben und keine Verwässerung der Leitlinien in Kauf zu nehmen.

 

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