Auch slowakisches Parlament stimmt EFSF zu!
Im zweiten Anlauf hat nun auch das slowakische Parlament dem Euro-Rettungsschirm (EFSF) zugestimmt. Die neue EFSF ist ein solidarisches Instrument und bedeutet mehr Handlungsfähigkeit für die Euro-Staaten gegenüber den Finanzmärkten. Sie soll nicht nur Kredite an notleidende Euro-Staaten geben, die im Gegenzug harte Spar- und Reformmaßnahmen umsetzen müssen, sondern auch vorsorglich handeln. So soll die EFSF zum Beispiel Anleihen der Euro-Staaten auf dem Sekundärmarkt aufkaufen, und Darlehen an Euro-Staaten vergeben, damit diese ihre Finanzinstitute refinanzieren. Dies wurde von den Staats- und Regierungschefs der Eurozone auf ihrem Sondergipfel am 21. Juli 2011 beschlossen. Diese wichtigen zusätzlichen Instrumente sind lange überfällig, sie vermeiden Ansteckungseffekte und verhindern ein Zusammenbruch des Finanzsystems. Mit dem von uns seit langem geforderten Ankauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt können außerdem die Schulden hochverschuldeter Länder effektiv reduziert werden. Es war Frau Merkel, die – unter Druck der FDP – genau dies in Brüssel monatelang verhindert hat. Damit hat sie die Europäische Zentralbank (EZB) gezwungen die Rolle des Retters zu übernehmen, obwohl der Rettungsschirm dazu viel besser geeignet gewesen wäre.
Notwendige Aufstockung
Die Summe der Gewährleistungen, die Deutschland zum Euro-Rettungsschirm übernimmt, beträgt 211 Milliarden Euro. Die Aufstockung von 123 auf 211 Milliarden Euro war notwendig geworden, um über die vereinbarte Kapazität des Rettungsschirms in Höhe von 440 Milliarden Euro tatsächlich verfügen zu können. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Rettungsschirm ein sogenanntes "Triple-A"- Rating braucht, dieses aber nur von sechs der siebzehn Euro-Staaten garantiert wird (von Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Finnland und Österreich). Als Folge schrumpfte die effektive Darlehenskapazität des Rettungsschirms auf rund 240 Milliarden Euro.
Parlamentsbeteiligung
Das Gesetz über das der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 abgestimmt hat, regelt auch die Parlamentsbeteiligung. Wir haben von Anfang an beides gefordert: ein starkes Parlament und einen handlungsfähigen Euro-Rettungsschirm. Diese Forderungen sind mit den im Gesetz verankerten Parlamentsrechten weitestgehend erfüllt.
Wir wollen, dass die Eurokrise zügig beendet und der Euro dauerhaft stabilisiert wird. Deswegen hat die grüne Bundestagsfraktion dem Gesetz zugestimmt. Die Aufstockung und die zusätzlichen Instrumente sind wichtige Maßnahmen, um die akuten Krisenherde zu bekämpfen und die Finanzmärkte zu beruhigen.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Der erweiterte Euro-Rettungsschirm ist aber nur ein Baustein von vielen. Wir brauchen nun zügig den dauerhaften ESM. Er kann als dauerhafter Krisenmechanismus den Euro stabilisieren, indem er klare Regeln für Finanz-Notfälle schafft und spekulative Wetten gegen einzelne Euro-Staaten verhindert. Der ESM wird auch die Beteiligung des Privatsektors ermöglichen, sollte die Insolvenz von EU-Mitgliedstaaten festgestellt werden. Damit wird der ESM den Weg für ein geordnetes Insolvenzverfahren für Euro-Staaten ebnen. Wir fordern die Bundeskanzlerin daher auf, die Ratifizierung des ESM nicht länger hinauszuzögern, sondern dafür zu sorgen, dass er schnellstmöglich inkraft gesetzt wird.
FDP verschlimmert die Krise
Die FDP hingegen, der anscheinend jedes Fünkchen von Verantwortung und ökonomischer Kompetenz in der Eurokrise abhanden gekommen ist, bereitet gerade einen Mitgliederentscheid gegen den ESM vor. Doch auch Frau Merkel gibt in der Eurokrise eine schlechte Figur ab. Sie hat mit ihrem Zögern und Zaudern die Krise verschlimmert. Durch ihre Blockadehaltung und ihre Politik der kleinen Schritte hat sie wichtige Entscheidungen verschleppt. Das schlechte Krisenmanagement der Bundesregierung hat nicht nur dem Ansehen Deutschlands in Europa geschadet, sondern auch den nationalen Interessen Deutschlands.
Grüner Antrag
Unsere Forderungen und unsere weitergehenden Lösungsansätze für die Beendung der Eurokrise finden Sie in unserem Entschließungsantrag, über den der Deutsche Bundestag ebenfalls am 29. September 2011 abgestimmt hat.

