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Bundesverfassungsgericht | 07.09.2011

Schlappe für notorische Europafeinde

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 ist eine erneute Niederlage der notorischen Anti-Europa-Kläger. Zum wiederholten Male werden die Europafeinde in ihre Schranken verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm und sein Zustandekommen für verfassungsmäßig erklärt und – wie schon in seiner Lissabon-Entscheidung – die Parlamentsrechte weiter gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass bei Übernahme von Gewährleistungen der Haushaltsausschuss grundsätzlich vorher zustimmen muss. Unberührt lässt das Gericht jedoch die enge Ausnahmeregelung, nach der die Bundesregierung aus zwingenden Gründen noch vor Zustimmung des Haushaltsausschusses handeln darf.

Starkes Parlament UND handlungsfähiger Rettungsschirm

Das Gerichtsurteil bestätigt, dass unsere Linie richtig ist: Ein starkes Parlament und ein handlungsfähiger Euro-Rettungsschirm. Wir Grüne haben uns von Anfang an - als einzige Kraft - für starke und umfassende Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestags eingesetzt und einen funktionsfähigen Euro-Rettungsschirm (EFSF) gefordert. Es ist elementar, dass der Bundestag ein gesundes Maß sucht, die Verantwortung als Haushaltsgesetzgeber, die Verantwortung für die europäische Integration und die Verantwortung für die Stabilisierung der gemeinsamen Währung zu wahren.

Gesetz muss nachgebessert werden

Das Urteil macht deutlich, dass die Koalitionsfraktionen in Fragen der Beteiligung des Deutschen Bundestags in europäischen Angelegenheiten nacharbeiten müssen. Wir fordern nun CDU/CSU und FDP dazu auf, die Leitgedanken des Urteils zügig in die Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG). einfließen zu lassen.

 

Jürgen Trittin im Bundestag

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