Die EU-Kommission hat drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Die Hüterin der europäischen Verträge sieht die Unabhängigkeit der Notenbank und der Justiz sowie einen umfassenden Datenschutz als nicht mehr gewährleistet. Wir begrüßen diese Überprüfung der neuen ungarischen Gesetze und Durchführungsbestimmungen.
Die Funktionsfähigkeit der europäischen Demokratie bedarf guter demokratischer Verhältnisse in den Mitgliedstaaten. Dabei darf sich die EU nicht nur auf technische Details und einzelne Bestimmungen konzentrieren. Vielmehr muss sie die Frage, ob die Verfassungs- und Gesetzesänderungen der Regierung Orbán insgesamt eine Verletzung der in den europäischen Verträgen festgeschriebenen Grundwerte darstellt, mit der ungarischen Regierung offen diskutieren. Eine Prüfung im Zuge eines Verfahrens nach Artikel 7 des Vertrags von Lissabon darf als letztes Mittel nicht ausgeschlossen werden.
Ungarn steht kurz vor dem Staatsbankrott, und die Bevölkerung ist zunehmend verunsichert. Die Unterstützung für die Regierung Orbán bröckelt. Wir sehen es als unsere Pflicht, unsere Sorgen und Bedenken gegenüber der ungarischen Regierung offen anzusprechen. Jetzt gilt es, dass die Regierung Orbán ihrem Land nicht schwer reparablen Schaden zufügt und sich vom Wertekanon der EU verabschiedet. Es steht außer Frage, dass weitgehende Reformen in Ungarn notwendig sind – aber nicht in einem undemokratischen Hauruckverfahren, das die Minderheitenrechte im Parlament ausblendet und eine parlamentarische Mehrheit dazu missbraucht, das institutionelle Gefüge des Lands ohne breite öffentliche Diskussion umzukrempeln.
Ungarn ist uns als Partner und europäisches Familienmitglied zu wichtig, um es bei diesem Umbruch allein zu lassen. Gegenseitiger Beistand bedeutet auch, eine klare Sprache zu finden, wenn man deutliche Fehlentwicklungen in einem Mitgliedstaat vermutet. Diesen Beistand muss die EU jetzt konsequent leisten!

