Wir haben konkrete Maßstäbe für gute Kindertagesbetreuung formuliert.
Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuungsplatz. Bis dahin sollen im Bundesdurchschnitt für 35 Prozent der unter Dreijährigen neue Plätze in der U3-Betreuung entstehen. Dies ist jedoch nicht die einzige Herausforderung, der sich Bund, Länder und Kommunen stellen müssen. Wenn die Kindertagesbetreuung ihrem gesetzlichen Förderauftrag –Bildung, Erziehung und Betreuung – und den gesellschaftlichen Erwartungen an sie weiterhin gerecht werden soll, muss Kindern, Eltern und pädagogischem Personal eine deutlich höhere Strukturqualität in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Daher ist neben der Konzentration auf den Ausbau von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren, eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung notwendig. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Pflicht, in den kommenden Jahren Verbesserungen zu erreichen. In unserem Positionspapier "Gute Kitas für alle Kinder!" haben wir konkrete Maßstäbe für gute Kindertagesbetreuung formuliert. Zentral sind dabei:
- Wir wollen im Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Standard für das Verhältnis von Fachkräften zu Kindern verankern, um einen deutlichen Qualitätsschub in den Einrichtungen zu ermöglichen. Die festgeschriebene Fachkraft-Kind-Relation soll sich – als Maximalgröße - an 1:4 für unter Dreijährige und 1:10 für über Dreijährige orientieren. Eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation muss aber auch Verfügungszeiten beinhalten. Das in einer Kindertageseinrichtung tätige Fachpersonal benötigt für eine qualitativ hochwertige Arbeit Vor- und Nachbereitungszeiten. Diese sollten mindestens 25 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit ausmachen.
- Die Arbeit in den Kindertagesstätten ist in den vergangenen Jahren deutlich anspruchsvoller geworden. Um das breite Aufgabenspektrum zu bewältigen, bedarf es einer erweiterten Personalstruktur. Für einen Teil des Personals ist eine entsprechend höher qualifizierte Ausbildung notwendig. Mittelfristig streben wir an, dass in jeder Gruppe eine Fachkraft mit Hochschulabschluss arbeitet.
- Frühkindliche Bildung braucht Zeit. Der Ganztagsbetrieb ermöglicht einen anderen Tagesrhythmus in den Einrichtungen und bietet mehr Zeit für die Förderung der Kinder. Daher fordern wir eine Klarstellung im Bundesgesetz, dass es sich beim Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz um einen Ganztagsplatz handelt – für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Und auch wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern wollen, darf sich die Betreuungszeit nicht auf den Zeitraum von 8.00 bis 16.00 Uhr erschöpfen. Kindertagesstätten müssen ihre Öffnungszeiten an die Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt anpassen.
Eine gute Qualität der Angebote in der Kindertagesbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Pflicht sind. Zur Finanzierung schlagen wir vor, das Ehegattensplitting deutlich abzuschmelzen. Die Mehreinnahmen müssen in die Kindertagesbetreuung fließen.

