Aufarbeitung, staatliche Verantwortung und Prävention
Ende Januar 2010 wurden Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen öffentlich, die durch zwei Lehrer in den 1970er und 1980er Jahren am Canisius-Kolleg, einer Jesuiten-Schule in Berlin, begangen wurden. Nun kommen immer mehr Missbrauchsfälle in kirchlichen, aber auch weltlichen Schulen ans Licht. Bislang sind bereits über 200 Fälle bekannt.
Seither hat die Bundesregierung nichts unternommen: Anstatt aufzuklären und die Opfer zu schützen, wurde kostbare Zeit mit Zwistigkeiten über die Einrichtung sogenannter Runder Tische vertan. Schwere Straftaten müssen aber aufgeklärt und verfolgt werden, statt am Runden Tisch folgenlos besprochen.
Der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen liegen zwei Dinge am Herzen: Zum einen eine umfassende Aufarbeitung der Vorkommnisse und eine Entschädigung der Opfer. Und zweitens wollen wir klare Regeln, um in Zukunft den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch sicherzustellen – auch und gerade in schulischen Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen.
Hierzu hat die grüne Bundestagsfraktion in einem Positionspapier ein Maßnahmenpaket vorgelegt, in dem wir folgende Forderungen aufstellen:
Für Aufarbeitung und Entschädigung muss unmissverständlich gelten:
- Den Betroffenen eine Stimme verleihen: Aufklärung durch unabhängige Dritte– schnell und vertrauensvoll
- Einrichtung einer unabhängigen Kommission durch den Deutschen Bundestag zur Aufklärung und Aufarbeitung
- Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für die Betroffenen in dieser Kommission
- Anerkennung des Leidens der Betroffenen: Einrichtung eines Entschädigungsfonds
Für die Zukunft muss unmissverständlich gelten:
Kinder und Jugendliche sind Schutzbefohlene der gesamten Gesellschaft. Ihr Schutz hat stets Vorrang vor dem Schutz der Institution und ihrer MitarbeiterInnen.
- Wir wollen Kinder und Jugendliche stärken. Sie brauchen ein starkes Selbstbewusstsein und Widerstandsfähigkeit, um auch NEIN sagen zu können.
- Kindern und Jugendlichen muss eine angstfreie Kommunikation für ihre Anliegen institutionell und systematisch ermöglicht werden. Dafür muss es Anlaufstellen geben, an die sich Kinder und Jugendliche bei Gefährdung wenden können (unabhängige Dritte). Diese Dritten unterstützen die Kinder und Jugendliche auch bei der Formulierung von Strafanzeigen.
- Wo Kinder und Jugendliche betreut werden, muss es transparente Regeln für alle MitarbeiterInnen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit dem Verdacht auf Missbrauch geben (Eignungsprüfung, Qualifizierung).
- RichterInnen schulen, Verjährungsfristen prüfen.
- Die Institutionen und Einrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Fälle von Missbrauch und Misshandlung unter Respektierung des Opferwillens künftig den staatlichen Stellen angezeigt werden, denn wir glauben, dass jeder, dem Kinder anvertraut werden, hierzu die moralische Pflicht hat.
Für uns Grüne steht eindeutig die Opferperspektive und nicht der Schutz einer Institution im Mittelpunkt.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Fraktionsbeschluss vom 23. März 2010.

