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Kinderrechte | 06.11.2009

Kinderrechte in der Verfassung stärken

Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellen

Nur ein kinderfreundliches Land kann zukunftsfähig sein. Daher wollen wir die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellen. Das Bekenntnis zu einem stärkeren kinder- und familienpolitischen Engagement zieht sich durch alle politischen Lager. Im Fokus bündnisgrüner Politik steht das Wohl jedes einzelnen Kindes. Und damit – in der Summe dieser individuellen Lebenswege – auch die Zukunft der nachfolgenden Generationen.

Klares Signal setzen: Kinder haben Rechte!

Alle Kinder haben Anspruch auf lebenswerte Verhältnisse, die ihre Entwicklung fördern und ihnen möglichst optimale Perspektiven eröffnen. Das ist auch die Grundaufgabe einer Politik, die sich am Kindeswohl orientiert. Wir wollen dafür ein klares Signal setzen. Kinderrechte müssen in der Verfassung klargestellt und gestärkt werden. Diese Aufwertung würde ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Botschaft: Kinder sind neben Erwachsenen gleichberechtigte Subjekte mit eigenständigen Rechten und Bedürfnissen.

Grundgesetz zum Wohle der Kinder verantwortlich gestalten

Das Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung vermittelt keineswegs den Eindruck, dass Kinder als Subjekte im Mittelpunkt der sie betreffenden Handlungs- und Entscheidungsprozesse stehen. Den Kindern wird in der Verfassung nur eine passive Rolle im Bereich von Fürsorge und Erziehung zugesprochen.
Kinder und Jugendliche sind aber nicht Objekte des Handelns. Ihnen stehen die gleichen Menschenrechte zu. Dabei sind entwicklungsbedingte Gesichtpunkte wie ihre Schutzbedürftigkeit und ihr Anspruch auf Förderung besonders zu berücksichtigen.

In einigen Rechtsgebieten ist die inzwischen allgemein akzeptierte Orientierung am Kindeswohl in den zurückliegenden Jahren umgesetzt worden. Viele dieser Entwicklungen verdanken wir der UN-Kinderrechtskonvention, die auch Deutschland ratifiziert hat. Viele Bundesländer haben die Rechte von Kindern durch Änderungen in ihren Landesverfassungen und Gemeindeordnungen deutlich gemacht. Auch im Entwurf der Verfassung für Europa haben Kinderrechte Eingang gefunden.

Das Kindeswohl rückt immer wieder in den Hintergrund

Zwar hat sich in den zurückliegenden Jahren das Bild von Kindern im öffentlichen Bewusstsein schrittweise verändert. Doch trotz dieses Paradigmenwechsels werden Kinder von Politik und Gesellschaft weiterhin nicht ausreichend als eigenständige Akteure mit individuellen Interessen wahrgenommen. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion in der großen Koalition um die Betreuungsangebote für die unter dreijährigen Kinder. Im Streit um Familien- und Rollenbilder rückt das Wohl der Kinder in den Hintergrund.

Bundesregierung zum Handeln aufgefordert

Die schwarz-gelbe Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die Chance vertan, die verfassungsrechtliche Klarstellung der Kinderrechte auf die Agenda zu nehmen. Hier hat sich der kleinere Koalitionspatner dem Druck der CDU gebeugt, die mit einem konservativen Bild von elterlicher Gewalt Kinder nicht als eigenständige Persönlichkeiten anerkennt. Zumindest bei der Rücknahme der Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention hat die Regierung nun einen klaren Auftrag und ist zum Handeln aufgefordert. Wir Grüne werden auch in dieser Legislaturperiode dafür eintreten, die Rechtstellung von Kindern im Grundgesetz klarzustellen und ihre Rechte auf Förderung und Bildung zu s tärken. Zudem muss die Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft gegenüber Kindern zum Ausdruck gebracht werden, insbesondere dann, wenn es Gefahren für ihr Wohl abzuwehren gilt.

 

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