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Sorgerecht | 07.03.2012

Koalition orientiert sich am grünen Modell

Großfamilie mit Großeltern, Eltern und Kindern

Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern reformieren

Mehr als zwei Jahre brauchte die Koalition, um sich beim Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern zu einigen. Vorausgegangen waren eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2009 und schließlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010.

Eineinhalb Jahre nachdem die grüne Bundestagsfraktion als erste Bundestagsfraktion einen Antrag zur Neuregelung in den Bundestag eingebracht hat, haben sich Union und FDP im Koalitionsausschuss nun endlich auf Eckpunkte für eine neue Sorgerechtsregelung für diese Eltern geeinigt. Erst zwei Tage zuvor hatte die Grüne Bundestagsfraktion eine Geschäftsordnungsdebatte im Deutschen Bundestag zu diesem Thema erzwungen.

Vorschläge der Koalition ähneln denen der Grünen Bundestagsfraktion sehr

Jetzt liegen die Vorschläge für eine Neuregelung vor und sie unterscheiden sich nur graduell von den grünen Forderungen. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerecht, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell vor.

Mit der Sorgeerklärung soll der Vater bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes das Sorgerecht beantragen können. Wenn sich die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert, wird das Familiengericht angerufen. Dieses soll der Mutter eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme einräumen. Nimmt die Mutter nicht Stellung und sind keine dem Kindeswohl widersprechenden Aspekte bekannt, soll das Gericht in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung von Jugendamt oder den Eltern entscheiden und beiden Eltern das Sorgerecht übertragen.

Der Vorschlag der Koalition unterscheidet sich insofern von den grünen Vorstellungen, als dass das Familiengericht auch angerufen wird, wenn die Mutter sich beim Jugendamt nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge äußert. Dem grünen Antrag entsprechend soll aber die gemeinsame Sorge auch dann vom Jugendamt ohne Verfahren beim Familiengericht erteilt werden, wenn die Mutter sich nach Ablauf einer Frist von acht Wochen nicht äußert. Dabei verlängert der Mutterschutz die Widerspruchsfrist der Mutter.

Beratungsangebote und Streitschlichtung dürfen nicht vergessen werden

Leider bleibt bei den Eckpunkten der Koalition die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor. In den weiteren Beratungen im Bundestag wird die grüne Bundestagsfraktion auf diese Aspekte besonders hinweisen. Entscheidend ist, dass die Koalition endlich einen diskussionswürdigen Vorschlag vorgestellt hat und eine abschließende gesetzliche Regelung daher absehbar wird.

Alle Kinder haben die gleichen Rechte – diesem Leitgedanken muss das Sorgerecht folgen

Das Familienrecht darf nicht länger zwischen Kindern von miteinander verheirateten Eltern und denen von nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Alle Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht und auch die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen und für sie die Verantwortung zu tragen.

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