Grünes Gespräch mit Opferberatungseinrichtungen
Am 23.4.2010 tagte auf Einladung der Bundesregierung zum ersten Mal ein Runder Tisch gegen sexuellen Missbrauch. Einige Tage zuvor hat sich die grüne Bundestagsfraktion zusammen mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern über das Thema Kinderschutz ausgetauscht. Diskutiert wurde über die Fragen, ob Opferperspektive und die Aufarbeitung ausreichend berücksichtigt werden und welche Hilfe die Opfer erfahren.
In diesem Gespräch wurde die Befürchtung geäußert, dass - auch am Runden Tisch - zu sehr über die Opfer, aber nicht so sehr mit ihnen geredet wird. Genau dies aber mache sie aber wieder zum Objekt. Die Betroffenen aber sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Niemand wisse besser, wie sexueller Missbrauch erkannt und wirksam verhindert werden kann bzw. welche Art von Hilfe und Wiedergutmachung gebraucht werde.
Blick auf die realen Gegebenheiten offenbart Handlungsbedarf
In Deutschland gibt es zwar ein Netz an Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen. Dieses ist aber nicht flächendeckend und äußerst fragil. So sind die bestehenden Angebote überlastet und chronisch unterfinanziert. Zudem: Dass auch Jungen und Männer betroffen sein könnten und Hilfe benötigen, wurde lange Zeit nicht ernsthaft gesehen. Entsprechend gibt es für sie kaum jungen- oder männerspezifische Angebote. Vor allem aber im Präventionsbereich fehle es an Ressourcen.
Zur Aufdeckung und zum Schutz der Betroffenen braucht es aber externer, unabhängiger und professioneller Institutionen: Sowohl als Anlaufstelle für die Betroffenen, wie auch für die Einrichtungen, die diesen helfen, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen und an die diese sich wenden können, wenn es einen Vorfall oder Verdacht gegeben hat. Vorrang haben die Opfer, ihr Schutz und ihre Hilfe. Aber auch der Schutz potenziell weiterer Betroffener ist zu bedenken. Die Expertinnen und Experten stellten klar, dass sie eine pauschale Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige mit Blick auf den Opferschutz für nicht sinnvoll halten. Allerdings müsse eine externe, fachkundige Einrichtung wie z.B. das Jugendamt oder eine Kinderschutzorganisation auf alle Fälle eingeschaltet werden. Eine rein institutionsinterne Aufklärung sei definitiv nicht ausreichend. Im Zuge aller erforderlichen Hilfsmaßnahmen solle das Opfer auch befähigt werden, ein Strafverfahren gegen den Täter anzustrengen.
Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat
Die Bekämpfung sexueller Gewalt ist der grünen Bundestagsfraktion ein ernsthaftes Anliegen. Auch Dank der umfassenden und facettenreichen Beratung der Organisationen, die alltäglich praktisch mit Opfern arbeiten, werden wir künftig die Arbeit der Bundesregierung konstruktiv und kritisch begleiten.
