Endlich setzt die Bundesregierung ihre erste Ankündigung um
Obwohl die gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Konflikten um Kinderlärm zunehmen, hat die Bundesregierung mehr als eineinhalb Jahre gebraucht, bis sie tätig geworden ist. Es ist auch dem Druck der grünen Bundestagsfraktion zu verdanken, dass die Bundesregierung jetzt eine ihrer vielen Ankündigungen in die Tat umsetzt: Endlich will sie die überfällige Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz angehen.
Die vielen Gerichtsurteile in Sachen Kinderlärm zeigen, wie kinderentwöhnt unserer Gesellschaft ist. Dabei sind die Geräusche von Kindern das Normalste der Welt. Sie sind Ausdruck ihrer Entwicklung.
Die vor allem durch die Medien bekannt gewordenen Urteile sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele Jugendhilfeeinrichtungen und Kindergärten berichten, welche kraftraubenden Anstrengungen sie unternehmen, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Fachkräfte der Einrichtungen haben Angst, mit behördlichen Auflagen belegt oder umziehen zu müssen oder gar geschlossen zu werden. Und das in Zeiten des Kita-Ausbaus und der wachsenden Bedeutung frühkindlicher Bildung.
Nicht zu vergessen: Mit dem Kinderförderungsgesetz hat die Bundesregierung das unterstützenswerte Ziel ausgegeben, bis 2013 für 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder Betreuungsangebote zu schaffen. Da wird so manche Kindertagesstätte neu entstehen und viele Einrichtungen werden ihr Angebot erweitern müssen.
Es ist für die Bundesregierung ein Leichtes, ihren Beitrag zur Verhinderung solcher Konflikte zu leisten. Sie muss lediglich im Bundesimmissionsschutzgesetz klarstellen, dass Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist und in der Baunutzungsverordnung deutlich machen, das Kinderbetreuungseinrichtungen in reinen Wohngebieten grundsätzlich – und nicht nur ausnahmsweise - zulässig sind.
So hatte es der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode auch bereits mit grüner Unterstützung beschlossen. Und im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wurde dann versprochen, was längst im Bundestag beschlossen wurde.
Der Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz muss zeitgleich die Änderung in der Baunutzungsverordnung folgen. Es gibt wirklich keinen Grund, weiter Zeit verstreichen zu lassen. Mit unserem Antrag "Vorrang für Kinder – auch beim Lärmschutz" (BT-Drs. 17/2925) zeigen wir, wie es geht. Allerdings muss die Bundesregierung eine Lösung dafür finden, wie sie die bereits bestehenden Kindereinrichtungen vor Klagen von Anwohnern besser schützen kann. Noch wichtiger: Die Bundesregierung muss sich für eine bessere Jugendhilfe- und Spielraumplanung unter Beteiligung der Betroffenen stark machen. Damit es gar nicht erst zu Konflikten um den Kinderlärm kommt. "Prävention durch Partizipation" der Anwohner und der Kinder und Jugendlichen selbst ist das Stichwort!
