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Kinderrechte | 05.04.2011

Viele Ankündigungen, wenige Taten

Seite 1

Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Rechte von Kindern nicht bewusst.

Ausgewählte Fachverbände haben die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Grundlage ihrer Stellungnahme ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Kinderrechte (BT-Drs. 17/3938). Anlässlich des 21. Jahrestages der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kommentierungen (zur vollständigen Kommentierung).

Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Rechte von Kindern nicht bewusst. Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll angekündigt wird, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran die Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren.

Beispiel 1:
Alle Kinder haben die gleichen Rechte – gilt aber nicht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Nach einer schier unendlichen Geschichte unerfüllter Forderungen zur Rücknahme der Vorbehalte Deutschlands gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention hat die Bundesregierung einen symbolischen ersten Schritt ohne jegliche Auswirkungen gemacht. Sie hat die Vorbehalte auf dem Papier zurückgenommen, will aber die notwendigen Folgen im deutschen Recht nicht umsetzen. Die nach deutschem Recht vorgesehene (ausländer-)gesetzliche Differenzierung ist konventionswidrig. Der rechtliche Gehalt der Konvention ist nicht an den deutschen Gesetzen, sondern umgekehrt dieser ist an den Vorgaben der Konvention zu messen.

Die Bundesregierung widerspricht nach wie vor der Kritik, den Ermahnungen und Empfehlungen der "concluding observations" des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in Genf von 1995 und 2004.

Völkerrechtlich bindende Konventionen sind keineswegs nur "ein wichtiger Leitfaden" für die nationale Politik (Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 7), sie enthalten vielmehr objektive und subjektive Rechte, deren Achtung und Umsetzung rechtsstaatliches Gebot ist (Art. 20 Grundgesetz). Dieses Grundverständnis ist die Voraussetzung dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner des Völkerrechts ernst genommen wird.

nächste Seite: Beispiel 2

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