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Bundesverfassungsgericht | 22.03.2011

Keine Auskunft zur Aufarbeitung der Finanzmarktkrise

Ob HRE, Sachsen LB oder IKB: Deutschlands Banken wurden von der Krise besonders stark getroffen, "deutlich stärker als die Banken der anderen kontinentaleuropäischen Flächenstaaten", wie selbst ein von der Bundesregierung eingesetzter Expertenrat schreibt. Schätzungen des IWF zeigen sogar, dass die direkten Kosten der Bankenrettungen für deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 4,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlich über den Kosten in den USA liegen, obwohl die Krise dort und nicht in Deutschland ihren Ursprung hat.

Wir wollen daher wissen, inwiefern Fehler der deutschen Finanzaufsicht zu dieser besonderen Krisenbetroffenheit deutscher Banken beigetragen haben. Doch eine entsprechende kleine Anfrage beantwortet die Bundesregierung in den wesentlichen Teilen nur hinter verschlossenen Türen, sprich: geheim. Offenbar will die Bundesregierung auf diese Weise Fehler der deutschen Aufsicht vertuschen, indem sie Geschäftsgeheimnisse der Banken vorschiebt. Hier wollen wir eine Veröffentlichung der Informationen einklagen.

Andere Fragen zu überteuerten Bankenstabilisierungen beantwortet die Bundesregierung überhaupt nicht. So verweigert die Bundesregierung die Auskunft zum Verkaufspreis, den sie  für die IKB erzielen konnte. Auch die Frage nach der aufsichtlichen Verhinderung von Rückkäufen eigener Verbindlichkeiten wird nicht beantwortet, obwohl hierdurch möglicherweise die Kosten der Bankenrettungen für den Steuerzahler um viele Millionen Euro erhöht wurden.

Gründe für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Warum ist uns die öffentliche Verfügbarkeit der Informationen so wichtig? Nach unserer Überzeugung haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Fehler der Aufsicht zu den Milliardenschäden beigetragen haben. Außerdem ist eine parlamentarische Diskussion über die Verbesserung der Aufsichtsarbeit unmöglich, wenn Informationen zu Aufsichtsfehlern nur geheim oder überhaupt nicht verfügbar sind. Schließlich stellt sich die Frage nach der Verantwortung, wenn etwa bestimmte aufsichtliche Instrumente wie etwa der Teilnahme an Gremiensitzungen nur unzureichend genutzt wurden und damit ein frühzeitiges, Schaden minimierendes Eingreifen unterblieb.

Wir setzen uns dafür ein, dass mit den Steuergeldern bei der Bankenrettung transparent und solide umgegangen wird. Merkel und Schäuble verhindern das. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

 

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