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Fraktionsbeschluss | 09.09.2010

Besser mit Frauen

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

Während andere Industrienationen längst verstanden haben, dass gemischte Teams effektiver arbeiten, hält die gläserne Decke in Deutschland fest wie eh und je. Dabei wird der demographische Wandel bereits ab 2015 zu einem starken Absinken des Erwerbspersonenpotenzials führen. Dennoch schotten sich die Führungsebenen weiterhin ab. Aber auch andere Bereiche des Arbeitsmarktes weisen deutliche Unterschiede nach Geschlecht auf: Der durchschnittliche Lohnunterschied liegt bei 23 Prozent. Frauen arbeiten häufig zu prekären Bedingungen, auf dem Niedriglohnsektor, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt. Das wird unterstützt durch ein Sozial- und Steuersystem, das nach wie vor die Ehe subventioniert und das besonders, wenn der Einkommensunterschied zwischen den PartnerInnen hoch ist. Ehegattensplitting und kostenfreie Mitversicherung in der Krankenkasse wirken als negative Erwerbsanreize für  Ehefrauen.

Wir wollen die Struktur so verändern, dass sie den veränderten Wünschen der Menschen an Arbeit und Lebensführung entsprechen. Dafür müssen wir an verschiedenen Stellen ansetzen. Klar ist: wir brauchen staatliche Vorgaben. Freiwillige Vereinbarungen haben in den letzten Jahren nichts verändert. Wir brauchen verbindliche gesetzliche Regelungen, einen klaren Zeitrahmen, positive Anreize und Sanktionen.

Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft

Wir wollen jetzt handeln. Dafür wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz alle Großbetriebe (ab 250 Beschäftigten) verpflichten, mindestens drei aktive Maßnahmen zur Gleichstellung durchzuführen. Welche das sind, soll den Unternehmen überlassen werden. Großunternehmen sollen regelmäßige geschlechtsspezifische Personalstatistiken erstellen, die Gehaltsstruktur und Positionen transparent machen und eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Die Erfahrungen daraus sollen in einem zweiten Schritt nach drei Jahren in Maß­nahmen für kleine und mittelständische Betriebe einfließen. Flankierend sollen ein Verbandsklagerecht sowie die verbindliche Koppelung öffentlicher Aufträge an soziale Kriterien wie Entgelt- und Chancengleichheit eingeführt werden

Quote für die Aufsichtsräte

Aufsichtsräte spielen eine wichtige Rolle bei der Kontrolle von Unternehmen. Der Frauenanteil liegt bei nur acht Prozent, der größte Teil wird von der Arbeitnehmerseite entsandt. Daher wollen wir mit einer gesetzlichen Regelung eine Mindestquote von 40 Prozent auch auf Kapitalseite bis 2017 umsetzen und eine entsprechende Bestimmung für Vorstände einführen.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Mit einem Ausbau der Verbandsklage wollen wir die Beschäftigten stärken. Die Tarifparteien sind zu einer diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung zu verpflichten. Betriebsräte, Gleichstellungsbeauftragte und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollen von Unternehmen die Durchführung einer statistischen Entgeltanalyse verlangen können. Stellt sich dabei heraus, dass es Gehaltsdiskriminierung gibt, erhalten die Beschäftigten ein Auskunftsrecht über die Zusammensetzung und Höhe der Löhne und Gehälter im Unternehmen.

 

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