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Frauen | 02.12.2011

Frauen in Führungspositionen

Bundestagsdebatte zu Quotierung

Am 2. Dezember debattierte der Deutsche Bundestag die Quote für die Aufsichtsräte, für Vorstände und eine Neufassung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes.

Aufsichtsräte nehmen wichtige Kontrollfunktionen in den Unternehmen wahr. Deutschland hat bekanntermaßen einen sehr niedrigen Anteil von Frauen in Aufsichtsräten. Die Bundesregierung redet, aber sie handelt nicht. Bei den Gesprächen der Ministerinnen für Frauen, Arbeit und Justiz mit den DAX-30-Personalverantwortlichen wurden zwar Prozentzahlen genannt, die in den nächsten Jahren erreicht werden sollen. Aber die Unternehmen einigten sich weder auf eine gemeinsame Definition von Führungskraft noch auf einen gemeinsamen Zeithorizont, innerhalb dessen sie den Frauenanteil erhöhen wollen. Mal wurde die Beschäftigtenzahl weltweit zugrunde gelegt, mal nur die in Deutschland. Aufsichtsräte und Vorstände blieben gleich ganz außen vor. Überzeugung und Engagement sehen anders aus. Die freiwiligen Selbstverpflichtungen sind gescheitert, so Renate Künast in ihrem Brief an die Dax-30-Unternehmen: "Ich bin davon überzeugt, dass jetzt der Gesetzgeber gefragt ist, um keine weitere Zeit zu verlieren."

Aufsichtsräte

Es ist an der Zeit von Appellen zu gesetzlichen Regelungen zu wechseln. Nur mit einer gesetzlichen Quote wird sich die Anzahl von Frauen in den Aufsichtsräten erhöhen. Deshalb haben Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Dezember 2010 einen Gesetzentwurf mit klaren und praktikablen Vorgaben in den Bundestag eingebracht.

Grüner Gesetzentwurf

Er sieht ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung vor. Wird das nicht erreicht, droht die Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse zur Aufsichtsratswahl und die Nichtigkeit von Beschlüssen eines quotenwidrig zusammengesetzten Aufsichtsrats. Das heißt konkret, dass der Aufsichtsrat den Vorstand nicht gemäß § 84 AktG bestellen kann und der Aufsichtsrat zustimmungspflichtige Geschäfte nicht beschließen kann. Für die Arbeitnehmerseite wollen wir den Ausbau des bestehenden Repräsentationsprinzips. Arbeitnehmervertreter müssen entsprechend ihres zahlenmäßigen Verhältnisses im Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sein.

Vorstände

Wir wollen ein ähnliches Verfahren auch für Vorstände und fordern eine verbindliche Mindestquote für Vorstände und Geschäftsführungen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Denn hier bewegt sich noch weniger. In den letzten zehn Jahren stieg der Frauenanteil in Vorständen der DAX-30-Unternehmen von 2,5 auf 3,7 Prozent. Trotz Selbstverpflichtung der Wirtschaft hat sich also so gut wie gar nichts geändert.

Gremien im Einflussbereich des Bundes

Gehandelt werden muss auch bei den Gremien im Einflussbereich des Bundes. Um kaum einen Prozentpunkt pro Jahr ist der Frauenanteil in den Gremien im Geltungsbereich des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1994 gestiegen. Mit einer Gesamtprozentzahl von 24,5 Prozent weiblicher Mitglieder im Jahr 2009 ist nicht einmal jedes vierte Mitglied in diesen Gremien eine Frau. Nur bei 30 der 211 vom Bund berufenen Gremien ist ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent gegeben.

Jedes zehnte Gremium ist ausschließlich mit Männern besetzt.

Dazu gehören beispielsweise der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit oder die durch den Bund berufenen Mitglieder des Aufsichtsrats der Bahn AG. Bei neu gegründeten Gremien sind sogar rückläufige Tendenzen bei der Berufung weiblicher Mitglieder und ein höherer Anteil an reinen Männergremien zu verzeichnen. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Gremien im Einflussbereich des Bundes liegt damit in weiter Ferne.

Eine umfassende Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes mit einer klaren Zielvorgabe und einem Anreiz- und Kontrollsystem ist notwendig. Die vielen und häufig genutzten Ausnahmen müssen abgeschafft werden. Denn der Bund macht sich unglaubwürdig, wenn er von der Wirtschaft und den gesellschaftlichen Vereinigungen erhöhte Anstrengungen zur Verbesserung der tatsächlichen Gleichstellung verlangt, selbst jedoch untätig bleibt.

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