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Frauenhäuser | 25.11.2010

Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen

Absicherung statt Wartelisten

Am 25. November findet alljährlich der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen statt. Denn es ist traurige Realität: Jahr für Jahr fliehen über 40.000 Frauen mit ihren Kindern in eines der 300 Frauenhäuser in Deutschland. Die Lage wird jedoch zunehmend schwierig. Oftmals reichen die Plätze nicht aus, immer wieder kommt es vor, dass Frauen abgewiesen werden müssen. Vor allem an den Wochenenden sind die Unterkünfte voll.

Die finanzielle Situation vieler Häuser ist prekär. Unser Ziel ist die dauerhafte Absicherung der Frauenhausfinanzierung bei hohen Qualitätsstandards. Denn bereits jetzt ist für Opfer häuslicher Gewalt nicht immer und überall ein unmittelbarer, freier Zugang zu einem Frauenhaus gewährleistet. Bei einer Finanzierung über Tagessätze nach dem SGB II haben volljährige Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende, weil sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, nur unter großem bürokratischem Aufwand Zugang zu einem Frauenhaus. Bedingung ist, dass sie den Tagessatz nicht aus eigener Tasche finanzieren können. Es kann nicht sein, dass der Schutz von Frauen an Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bundesländern scheitert, wie derzeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg. Kleinstaatliche Querelen auf dem Rücken gewaltbetroffener Frauen auszutragen ist ein Unding.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den angekündigten aktuellen Bericht über die Lage der Frauenhäuser vorzulegen, der Auskunft über die Arbeit der Häuser, die Finanzierungsregelungen in den Ländern und zu den Qualitätsstandards gibt.

Falls keine einheitlichen Standards erreicht werden können, muss die Bundesregierung selbst einen Gesetzesentwurf vorlegen, der den betroffenen Frauen und Kindern einen umfassenden Schutz gewährleistet.

 

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