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Frauenpolitik | 10.02.2011

Quote für die Aufsichtsräte

Die Zeit ist reif

Die Union ist beim Thema Frauenquote nicht entschieden, um nicht zu sagen verworren. Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen und SPD hat sich der Deutsche Bundestag am 10. Februar in einer Aktuellen Stunde mit den unterschiedlichen Auffassungen von Bundeskanzlerin Merkel, Arbeitsministerin von der Leyen und Frauenministerin Schröder befasst.

Unsere Position ist klar: Deutschlands Aufsichtsräte brauchen die Quote. Denn die Führungspositionen in der Wirtschaft sind fest in Männerhand. Das gilt auch für das wichtige Kontrollgremium Aufsichtsrat. Frauen sind hier kaum zu finden. Ihr Anteil liegt in den 200 größten deutschen Unternehmen bei nur knapp zehn Prozent. Dies verdanken wir überwiegend den Gewerkschaften. Von Arbeitgeberseite werden so gut wie gar keine Frauen entsandt.

Schwarz-Gelb ignoriert das Scheitern der freiwilligen Selbstverpflichtung "Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" aus dem Jahr 2001 zwischen Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden. Einzelne Ministerinnen kritisieren zwar den niedrigen Frauenanteil in den Aufsichtsräten und setzen doch weiter darauf, dass sich die Wirtschaft freiwillig bewegt. Frauenministerin Schröder will das Thema nun mit den Spitzenmanagern auf einem Quoten-Gipfel bereden. Dabei hat bisher nicht einmal ein im Koalitionsvertrag vereinbarter Stufenplan das Licht der Welt erblickt.

Der Deutsche Juristinnenbund fasste sein Projekt 2010 "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung - Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen deutscher Unternehmen" so zusammen: "Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Unternehmen bekennen sich zwar zu Vielfalt (Diversity) auch in Bezug auf Frauen, praktizieren diese aber nicht."

Und auch ein Gutachten zum Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, dass es bis zur Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in Deutschland noch ein weiter Weg ist. Die Gutachter fordern: Minijobs abschaffen und Aufsichtsräte quotieren.

Europäische Vorbilder

Inzwischen haben mehrere europäische Länder Lösungen gefunden. Am konsequentesten und erfolgreichsten ist Norwegen. Dort gilt seit 2006 die 40-Prozent-Quote in den Kontrollgremien der börsennotierten Unternehmen. Trotz anfänglichen Widerstands aus der Wirtschaft ist das Gesetz inzwischen erfolgreich umgesetzt.

In Frankreich hat die Nationalversammlung im Januar 2010 eine Quote von 20 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre beschlossen, die - bis in sechs Jahren - auf 40 Prozent steigen soll. In Finnland fordert der Corporate Governance Kodex seit diesem Jahr eine gemischtgeschlechtliche Besetzung der Aufsichtsräte. In Spanien bestimmt das Gleichstellungsgesetz ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen im Aufsichtsrat, dabei gibt es eine Übergangsfrist bis 2015.

Auch die EU-Kommission hat die Unterrepräsentanz von Frauen als Thema erkannt. Die Kommissarin für Justiz- und Gleichstellungsfragen, Viviane Reding, erklärte im November 2010: "Wenn bis Ende 2011 nichts geschieht, müssen wir über gesetzliche Quoten nachdenken. Als Zielgröße habe ich dabei einen Frauen-Anteil von 30 Prozent in Aufsichtsräten im Auge, der bis 2015 erreicht und bis 2020 auf 40 Prozent erhöht werden soll." Und auch EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sprach sich jetzt für eine Quote aus (Süddeutsche Zeitung, 31.01.2011).

Modernisierung durch Quote

Es ist an der Zeit von Appellen zu gesetzlichen Regelungen zu wechseln. Nur mit einer gesetzlichen Quote wird sich die Anzahl von Frauen in den Aufsichtsräten erhöhen. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung vorschreibt. Wird das nicht erreicht, droht die Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse zur Aufsichtsratswahl und die Nichtigkeit von Beschlüssen eines quotenwidrig zusammengesetzten Aufsichtsrats. Das heißt konkret, dass der Aufsichtsrat den Vorstand nicht gemäß § 84 AktG bestellen kann und der Aufsichtsrat zustimmungspflichtige Geschäfte nicht beschließen kann.

Für die Arbeitnehmerseite wollen wir den Ausbau des bestehenden Repräsentationsprinzips. Arbeitnehmervertreter müssen entsprechend ihres zahlenmäßigen Verhältnisses im Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sein. Unser Gesetzentwurf (pdf) gilt für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen, die der Arbeitnehmermitbestimmung unterliegen (z.B. Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft).

Und so geht's weiter

Wir wollen auch die Vorstände quotieren. In den Vorständen der deutschen Dax-Konzerne gab es bis vor wenigen Monaten nur eine einzige Frau. Jetzt sind drei weitere dazu gekommen. Damit liegt der Männeranteil an den Vorstandsposten in den Dax-30-Unternehmen bei satten 98 Prozent.

Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft muss her. Die freiwilligen Zeiten für die Wirtschaft sind vorbei. Dabei wollen wir mit den größeren Unternehmen anfangen und die Erfahrungen damit dann auf die kleineren übertragen. Der Lohnabstand von durchschnittlich 23 Prozent zwischen Frauen und Männern ist stabil. Die Bundesregierung macht hier gar nichts.

Ebenso brauchen wir einen Mindestlohn, der den vielen Frauen im Niedriglohnsektor zu Gute kommen wird. Prekäre Beschäftigung und geringfügige Jobs wollen wir zurückdrängen, denn damit ist keine eigenständige Existenzsicherung möglich.

 

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