Suchfeld anzeigen
Klage | 25.06.2010

Gentechnik-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 23. Juni 2010 führte das Bundesverfassungsgericht eine öffentliche Anhörung zu einer Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnik-Gesetz durch. Das Land will die maßgeblich 2004/2005 von der damaligen grünen Verbraucherministerin Renate Künast geschaffenen Regelungen zur Haftung und zum Standortregister streichen lassen - zu Gunsten der Agro-Gentechnik-Industrie, zu Lasten der gentechnikfreien Landwirtschaft. Das Urteil wird voraussichtlich Ende September 2010 verkündet.

Die Klage wurde 2005 von der seinerzeit schwarz-gelben Landesregierung Sachsen-Anhalts eingereicht und bezieht sich auf die unter rot-grün novellierte Fassung des Gentechnik-Gesetzes. Die Forderung: Wenn eine Gentech-Pflanze eine EU-Zulassung hat, dann dürfe der Gesetzgeber keine weiteren Vorschriften mehr erlassen für Landwirte, die Gentech-Pflanzen anbauen, oder für die Industrie, die mit diesen Pflanzen forschen will. Deshalb wären die unter rot-grün geschaffenen Regelungen wie das Standortregister, die Haftungsregelung oder die Vorschriften für Landwirte, die Gentech-Pflanzen anbauen, verfassungswidrig.

Wer soll haften – wenn nicht der Verursacher?

Die Richter stellten sie bei der Anhörung dem Kläger, also dem Land Sachsen-Anhalt, die Frage, wer denn – außerdem Verursacher – für einen Schaden haften sollte. Eine gute Frage – auf die Vertreter des Klägers keine wirklich zufriedenstellende Antwort geben konnten außer, dass ihrer Ansicht nach eine Verunreinigung nun mal kein Schaden sei.

Und an den Deutschen Bauernverband – der in seiner Stellungnahme ebenfalls die rot-grünen Regelungen kritisierte, weil sie Landwirte einschränken würden, die Gentech-Pflanzen anbauen wollten – stellten die Richter die Frage, ob denn der Bauernverband nicht auch konventionell und biologisch arbeitenden Landwirte vertreten würde und es nicht im Interesse dieser Landwirte sein müsse, vor Verunreinigungen geschützt zu werden.

Praxis zeigt: Gentechnikfreie Produktion ist nicht ausreichend geschützt

Die verbraucherpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Ulrike Höfken stellte in ihrem Statement klar, dass die Agro-Gentechnik-Industrie genauso wenig wie das Land Sachsen-Anhalt das Recht habe, denen die Rechte zu nehmen, die den Schaden durch Verunreinigungen haben. Die seinerzeit in der rot-grünen Regierungszeit geschaffenen Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft im Gentechnikgesetz würden nicht gegen die Verfassung, sondern sie sind vielmehr sogar ein Gebot der Verfassung. Denn wäre die Klage erfolgreich, so würde dies bedeuten, dass der Nachbar eines Feldes, auf dem Gentech-Pflanzen angebaut werden, es rechtlos hinnehmen müsse, wenn er seine Ernte nicht mehr verkaufen kann.

Schon heute sei - so klagt der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft – der Schaden für die gentechnikfreie Wirtschaft durch die Gentech-Wirtschaft weltweit sehr hoch. Laut der Studie "Schadensfall Gentechnologie" des BÖLW würden sich die Kosten für den Erhalt der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion in der EU und Japan jährlich auf rund 100 Millionen US-Dollar, wobei diese Zahl noch nicht die wirtschaftlichen Aufwendungen der jeweiligen regionalen Erzeuger und Händler beinhaltet. Die Kosten, die in Deutschland für ein mittelständisches Unternehmen in der Lebensmittelbranche entstehen, das Rohstoffe aus der Agro-Gentechnik vermeiden will, liegen nach dem BÖLW-Bericht bei bis zu einigen hunderttausend Euro im Jahr.

Mehr statt weniger Schutz für die gentechnikfreie Wirtschaft

Von grüner Seite hatten wir uns seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass sogar noch schärfere Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion im Gentechnik-Gesetz verankert werden sollten. Das war mit unserem damaligen Koalitionspartner SPD leider nicht durchsetzbar. Dabei bestätigt die Praxis der letzten Jahre, dass die Nachteile für die gentechnikfreie Wirtschaft durch den Anbau, immer mehr Zulassungen für Gentech-Futtermittelimporte, durch Verunreinigung von Saatgut und auch durch Freisetzungsversuche sehr massiv sind. Dazu kommt, dass in der Pipeline der EU über 80 Zulassungsanträge für weitere Gentech-Importe und auch Anbauzulassungen stecken.

Doch die Bundesregierung duckt sich weg. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner setzt sich nicht für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher ein – im Gegenteil. Sie sagt auf EU-Ebene bei jedem neuen Import-Antrag für Gentech-Produkte "ja" – schon allein bei dem Agrarministerrat Ende Juni stehen gleich sechs auf der Tagesordnung. Sie stellt sich neuen Gentech-Anbauzulassungen -wie sie für weitere Mais-Sorten, für MON810-Mais und für Zuckerrüben noch in diesem Jahr auf EU-Ebene geplant sind - nicht klar in den Weg. Damit leistet Aigner weiteren Verunreinigungsquellen Vorschub – ohne im Gentechnik-Gesetz für mehr Schutz und Rechtssicherheit für die gentechnikfreie Wirtschaft und gentechnikfreie Regionen zu sorgen.

 

verwandte Themendossiers

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.