Bundesregierung versagt beim Verbraucher- und Tierschutz
Seit Monaten wurde zwischen der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament um die Novelle der so genannten Novel Food Verordnung gestritten. Diese Verordnung regelt bereits seit 1997 den Umgang mit "neuartigen Lebensmitteln" wie z. B. exotische Früchte oder Designer-Food wie Electrolyt-Getränke. Strittige Punkte bei der Novellierung waren unter anderem Klonfleisch, Nano-Lebensmittel oder die Gen-Kennzeichnung von tierischen Produkten wie zum Beispiel Milch.
Gescheitert sind die Verhandlungen nun vor allem am Streit um Regeln für den Import von Klonfleisch – und an dem deutschen Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. "Sein Verhalten in der Klonfleischfrage ist neben seiner unglücklichen Rolle in der Energiepolitik ein weiterer Grund für einen Rücktritt" – dieses Zitat aus der Pressemitteilung des Unionsabgeordneten Peter Liese im Europäischen Parlament zeigt deutlich, wie schlecht es derzeit um den Koalitionsfrieden zwischen Union und FDP bestellt ist.
Wirtschaftsinteressen ja, Verbraucherschutz nein
Nun muss die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für eine Novelle der Novel Food Verordnung vorlegen. Und dies wird vermutlich nicht nur wenige Monaten, sondern Jahre dauern. Das heißt für Verbraucher: Fleisch von geklonten Tieren oder deren Nachkommen können – ohne Prüfung, ohne Kennzeichnung – in der EU und damit auch in Deutschland verkauft werden. Genauso bleibt der Einsatz von Nanotechnologie in der Lebensmittelproduktion unkontrolliert und ohne Kennzeichnung.
Und die Kennzeichnungslücke bei tierischen Produkten, wenn gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert werden, bleibt auch bestehen, obwohl erst kürzlich das Bundesamt für Risikoforschung eingestehen musste, dass in der Milch von Säugetieren Gensequenzen nachgewiesen werden können. Dies wurde jahrelang von den Lobbyisten der Agro-Gentechnik negiert und als Argument gegen eine Gen-Kennzeichnung von tierischen Produkten vorgebracht.
Das EU-Parlament wollte die Einfuhr von Fleisch geklonter Tiere und deren Nachkommen verbieten. Die EU-Kommission und der EU-Ministerrat wollten dieses Verbot nur für das Fleisch von geklonten Tieren selbst (was überhaupt keinen Sinn macht, weil Tiere ja für die Zucht geklont werden und nicht für den Verzehr), nicht aber für das Fleisch von den Nachkommen geklonter Tiere. Und Brüderle wollte gar nichts – er lehnte sogar den von seiner Kollegin Aigner eingebrachten Kompromissvorschlag ab, wonach das Klonfleisch wenigstens gekennzeichnet werden sollte.
Klonen heißt Leiden
Fast in allen wissenschaftlichen Stellungnahmen – im übrigen auch im Gutachten der Ethikberatergruppe der EU-Kommission EGE - wird darauf verwiesen, dass bei geklonten Tieren das Erkrankungs- und Missbildungsrisiko und auch die Todesrate gegenüber "konventionell reproduzierten" Tieren erhöht ist.
Schon allein der Respekt vor den Tieren gebietet es, dass das Klonen nicht zur Selbstverständlichkeit werden darf. Wir brauchen keine geklonten Tiere für die Nahrungsproduktion. Die bisherigen Zuchtmethoden sind erfolgreicher, preiswerter und kommen ohne Tierquälerei aus.

