Röslers Reformmodell hat nur einen Zweck: Seinen eigenen Kopf zu retten. Denn er hat sein politisches Überleben von der Durchsetzung der Kopfpauschale abhängig gemacht. Nach großen Versprechen, die er nicht erfüllen kann, hat er nun einen Vorschlag vorgelegt, der – da kann man der CSU nur zustimmen – an Kompliziertheit kaum zu übertreffen ist. Zu einer nachhaltigeren Finanzierung trägt das Modell nichts bei. Geringverdiener und zum Beispiel die Durchschnittsrentnerin werden massiv belastet.
Die Pläne von Rösler
Nach Zeitungsberichten umfasst das Reformkonzept folgende Eckpunkte:
- Erhebung einer Kopf"pauschale" von durchschnittlich 30 Euro. Die Festlegung der genauen Höhe erfolgt kassenindividuell.
- Die kostenlose Mitversicherung von EhegattInnen und LebenspartnerInnen bleibt erhalten. Diese müssen keine Kopfpauschale zahlen.
- Ablösung des bisherigen einheitlichen Arbeitnehmerbeitrags von 7,9 Prozent durch bis zu sechs verschiedene einkommensabhängige Beitragsklassen. Der niedrigste Beitragssatz soll bei 5,0 Prozent, der höchste bei 7,3 Prozent liegen.
- Der Sozialausgleich soll durch ermäßigte Beitragssätze erfolgen. Versicherte, die einen der ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen möchten, müssen diesen bei ihrer Kasse beantragen. Dazu müssen sie gegenüber der Krankenkasse ihr gesamtes Einkommen offenlegen.
- Die ermäßigten Beitragssätze sollen durch zusätzliche 6 Mrd. Euro aus Steuermitteln finanziert werden.
- Anstieg des Arbeitgeberbeitrags von derzeit 7,0 Prozent auf 7,3 Prozent.
Die grüne Bewertung
- Das Konzept leistet keinen Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzierung. Die unzureichende Finanzierungsbasis der GKV und die Zweiklassenmedizin bleiben erhalten.
- Die 30 Euro für die Kopfpauschale sind nur ein Einstiegspreis. Künftige Ausgabensteigerungen werden über den Anstieg der Kopfpauschale alleine von den Versicherten finanziert werden. Damit sind weitere und steigende Belastungen vor allem von Geringverdienerinnen und-verdienern vorgezeichnet.
- Ein grundlegendes Element des Ansatzes Kopfpauschale ist die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung nicht erwerbstätiger EhegattInnen und LebenspartnerInnen. Statt systematischen Denkens und der Anerkennung gewandelter Familienformen fördert Schwarz-Gelb weiterhin das veraltete Alleinverdienerfamilienmodell.
- Der Vorschlag ist sozial ungerecht, da Geringverdienende deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Die Durchschnittsrentnerin im Westen mit 485 Euro Rente und ohne weitere Einkommen müsste statt heute monatlich 38 bis 46 Euro (ohne/mit Zusatzbeitrag) zukünftig (wenn sie einen Antrag auf eine Beitragssatzsenkung gestellt hat) 54 Euro zahlen. Das wäre eine Beitragssteigerung um 17 bzw. 42 Prozent.
- Der Sozialausgleich in Form von reduzierten Beitragsätzen setzt einen Antrag und die Offenlegung aller Einkommen gegenüber der Krankenversicherung voraus. Für die Pflichtversicherten – die den größten Teil der Versicherten ausmachen – liegen den Krankenkassen diese Informationen nicht vor. Daher muss eine neue kasseninterne Bürokratie aufgebaut werden. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der Böckler-Stiftung geht von jährlichen Kosten von mindestens 250 Millionen Euro aus. Das Ergebnis: Statt weniger nun mehr Bürokratie. Statt einem "automatischen" Sozialausgleich nun ein kompliziertes Antragsverfahren.
- Im Jahr 2011 ist mit einem Defizit in den gesetzlichen Krankenversicherungen von mindestens 11 Milliarden Euro zu rechnen. Herr Rösler verspricht, 6 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuermitteln aufzubringen. Wo diese herkommen sollen, wenn die Koalition im Bundeshaushalt viele Milliarden Euro sparen muss, steht in den Sternen.
- Die Behauptung der Koalition, durch Beitragssätze von jeweils 7,3 Prozent die Parität wieder herzustellen, ist falsch. Die Koalition verschweigt dabei das zentrale Element ihres Vorschlages - die Kopfpauschale von 30 Euro, die allein die Versicherten zu zahlen haben. Bei einem Einkommen von 600 Euro würde der Beitrag des Arbeitgebers 43,80 Euro betragen, die/der Versicherte müsste demgegenüber 60 Euro oder das 1,37 fache zahlen.
- Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 7 Prozent auf 7,3 Prozent widerspricht dem Koalitionsvertrag. Der einzige Punkt, an dem sich Union und FDP beim Umbau der Finanzierung der Krankenversicherung einig waren und konkret wurden, lautete: "Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest."
Die grüne Alternative
Das Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung heißt: "Jede und Jeder zahlt nach Leistungsfähigkeit, Jede und Jeder erhält nach Bedarf." Damit ist sie eindeutig die Sozialversicherung mit dem stärksten Solidarmoment. Keine Frage - sie hat Gerechtigkeitsdefizite. Besserverdienende können sich in der Privaten Krankenversicherung versichern und sich damit dem Solidarausgleich entziehen. Kapitaleinkommen sind im Regelfall nicht beitragspflichtig, die Beiträge auf Löhne sind damit unnötig hoch. Diese und weitere Defizite lassen sich beheben. Wir zeigen mit der grünen Bürgerversicherung auf, wie diese bewährte, leistungsfähige und von der Bevölkerung anerkannte Krankenversicherung weiterentwickelt werden kann. Das ist der richtige Weg – die Vorschläge der Regierung führen auf den Holzweg.

