Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die Bundesregierung beteuert zwar, die Korruptionsbekämpfung zu stärken, sagt aber nicht, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen will. So kündigt sie an, den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bei der Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Wie und in welcher Form dies geschehen soll, bleibt offen.
Erkenntnislosigkeit auf ganz Linie
Erkenntnislosigkeit herrscht bei der Frage, welche Formen von Fehlverhalten (zum Beispiel bei Apotheken, ÄrztInnen oder im Krankenhaus) zu- beziehungsweise abgenommen haben und wie häufig diese vorkommen. Eine nachvollziehbare Schätzung der durch Fehlverhalten verursachten Schäden im Gesundheitswesen sei ebenso wenig möglich wie Angaben darüber, in wie vielen Fällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben haben.
Die Frage gesetzlicher Befugnisnormen – etwa bei der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten – hat die Bundesregierung bislang noch nicht erörtert. Ein entsprechender Vorstoß ist nicht absehbar. Anhaltspunkte für die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Fehlverhaltensbekämpfung zu ergreifen, könnten sich vielmehr aus allen allgemein zugänglichen Informationsquellen ergeben. Damit wird die Korruptionsbekämpfung zur Beliebigkeit.
Ahnungslos ist die Bundesregierung über die Korruption im Bereich der privaten Krankenversicherung, denn ihr liegen keine gesicherten Erkenntnisse oder belastbaren Daten vor. Angesicht der allseits bekannten und teilweise kaum begründbaren Leistungsausweitung bei privat(zahn)ärztlichen Leistungen ist diese Aussage ein Hohn. Und auch bei den sogenannten Anwendungsbeobachtungen, bei denen Ärztinnen und Ärzte vom Hersteller mit teilweise sehr hohen Prämien dafür honoriert werden, dass sie ein bestimmtes Medikament verschreiben, verweist die Bundesregierung lediglich auf bekannte Empfehlungen, beispielsweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Wichtig zu erfahren wäre vielmehr, ob und in welchem Umfang die Empfehlungen umgesetzt werden und ob sie innerhalb der Ärzteschaft überhaupt bekannt sind.
Im Ergebnis enttäuscht die Bundesregierung auf ganzer Linie, denn sie verfährt nach der Devise "prüfen, beobachten, abwarten". Ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung hat sie nicht. Dabei wäre ein solches Konzept gerade deshalb notwendig, weil die Patientinnen und Patienten ein Recht auf eine effiziente Verwendung ihrer Versichertengelder haben. Auch im Gesundheitswesen müssen Regeln zur Korruptionsbekämpfung gelten, die in anderen Bereichen seit jeher gang und gäbe sind. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Minister Rösler das Thema nicht auf die gesundheitspolitische Tagesordnung setzen will, weil er die Auseinandersetzung mit Leistungserbringern scheut.
Hintergrund
Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz wurde im Jahr 2004 eine gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geschaffen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind seitdem gemäß § 197a Fünftes Sozialgesetzbuch verpflichtet, organisatorische Einheiten einzurichten, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Krankenkasse oder des jeweiligen Verbandes hindeuten. Darüber hinaus sind auch Kassenärztliche Vereinigungen in § 81a Fünftes Sozialgesetzbuch und die Pflegekassen in § 47a Elftes Sozialgesetzbuch zur Bildung von Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verpflichtet.
