Die Krankenkassen sind nunmehr verpflichtet, 90 Prozent zuschussfähigen Kosten für stationäre Hospize (bei Kinderhospizen 95 Prozent) zu tragen. Davor konnten die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in ihren Satzungen festlegen. Den restlichen Anteil erbringen die Hospize, insbesondere durch Spenden und Ehrenamt. Versicherte haben keinen Eigenanteil mehr zu tragen, da dieser Anteil nun durch die Krankenkassen abgedeckt wird. In der Praxis aber sieht es anders aus: Nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung setzen viele Einrichtungen die neue Gesetzeslage nicht um, möglicherweise weil sie die neue Gesetzeslage noch nicht kennen. Ihre Internetrecherche hatte ergeben, dass 53 der 163 Hospize in Deutschland immer noch behaupten, dass PatientInnen einen Eigenanteil leisten müssten.
Grund genug für die grüne Bundestagsfraktion bei der Bundesregierung nachzufragen, wie diese die Umsetzung des § 39a SGB beurteilt und – sollte es Probleme hinsichtlich des Eigenanteils der Versicherten geben – welche Maßnahmen sie ergreift, damit das Gesetz verbindlich umgesetzt wird.
Keine Vogel-Strauss-Politik betreiben!
Die Antwort der Bundesregeierung enttäuscht, denn sie redet sich damit raus, dass es sich lediglich um eine Internetrecherche handele und die von den Hospizen tatsächlich praktizierte Verfahrensweise nicht automatisch wiedergegeben werde. Nach Ansicht der Bundesregierung werde das Gesetz weitgehend umgesetzt, es bestehe kein Handlungsbedarf. Hingegen legt die Hospizstiftung dar, dass die tatsächlich praktizierte Verfahrensweise vieler Hospize eine ganz andere sei. Viele Hospize würden auch weiterhin Geld von ihren PatientInnen einfordern.
Die Bundesregierung betreibt in dieser für sterbende Menschen und ihre Angehörigen relevanten Frage eine Vogel-Strauß-Politik. Das ist nicht akzeptabel.
Gerade weil wir die fachliche Arbeit der Hospize schätzen, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Rechte schwerstkranker und sterbender Menschen gewahrt bleiben. Wir fordern die Hospize auf, das geltende Recht umzusetzen. Dabei ist die Bundesregierung gefordert, ihren Einfluss geltend zu machen.
