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PatientInnen stärken | 07.03.2011

Plädoyer für mehr Patientenrechte

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Grünes Fachgespräch am 29.11.2010

 

Begrüßung durch Maria Klein-Schmeink

Für uns Grüne hat "Patienten in den Mittelpunkt stellen" eine lange Tradition. Uns geht es bei den Patientenrechten nicht darum, einen Konflikt zwischen Arzt und Patienten zu konstruieren, sondern um folgende Fragen: Was ist nötig, um nicht nur vom mündigen Patienten zu reden?  Wie können wir es erreichen, dass sie tatsächlich gut informiert in die Behandlung gehen können und welche Rahmenbedingungen müssen vorhanden sein, wenn PatientInnen einen Gesundheitsschaden erlitten haben? Für die Veranstaltung konzentrieren wir uns heute auf den Bereich  der individuellen Patientenrechte im Fall von Behandlungsfehlern einerseits und der kollektive Patientenrechte andererseits. Ergänzend dazu wollen wir uns am Beispiel der Migrantinnen und Migranten genauer ansehen, wie der Zugang von bestimmten Patientengruppen im Gesundheitswesen  ist, einen anderer Bereich besonderer Zielgruppen – die Menschen mit Behinderung - haben wir uns für das kommende Jahr vorgenommen.  Auch der Aspekt der Fehlervermeidung, Fehlerkultur und Qualitätssicherung in der Versorgung bleibt heute ausgeklammert, wenngleich diesen Themen zur Verbesserung der Patientensicherheit eine große Bedeutung zukommt.

Einige Daten und Fakten

Das Robert-Koch-Institut geht nach einer älteren Statistik aus dem Jahr 2001 von rund 40.000 vermuteten medizinischen Behandlungsfehlern im Jahr aus. Rund 30 Prozent davon werden als medizinische Behandlungsfehler anerkannt. Die häufigsten Fehlervorwürfe beziehen sich auf Behandlungen in den "schneidenden" Fächern, dies sind rund 69 Prozent der Fehlervorwürfe. Laut Bericht der Bundesärztekammer befassten sich in 2009 sich die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern mit 11.046 Anträgen zu ärztlichen Behandlungsfehlern, rund 70 Prozent davon aus Krankenhausbehandlungsfällen und rund 30 Prozent nach einer Behandlung in einer Arztpraxis. Rund 24 Prozent der angezeigten ärztlichen Behandlungsfehler wurden von den Kommissionen der Ärztekammern uneingeschränkt bejaht. Die häufigsten Fehlervorwürfe beziehen sich auf die Behandlung von Hüft- und Kniegelenken, Arm- und Beinbrüche sowie Krebserkrankungen.

Insgesamt wissen wir, dass die Rechtsprechung in Deutschland durchaus patientenfreundlich ist, dass aber die Hürden dafür, sein Recht durchzusetzen, wenn es zu einem Behandlungsfehler und einem Schaden für die Patientin und den Patienten gekommen ist,  sehr hoch liegen. Diesen Hürden wollen wir im ersten Teil nachgehen.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten:

Vortrag Jörg F. Heynemann Seite 2
Vortrag Dr. Siiri Ann Doka, BAG-Selbsthilfe Seite 3
Vortrag Dr. Thomas Steiner Seite 4
Vortrag Dr. Stefan Etgeton Seite 5
Vortrag Esin Erman Seite 6

 

 

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