Am 5. Mai – dem internationalen Hebammentag - protestieren dieses Jahr erneut tausende Hebammen. Sie ärgern sich über Gesundheitsminister Rösler. Der verspricht zwar, sich um ihre Probleme zu kümmern, aber wie üblich passiert nichts. Die Koalition lehnt den Antrag ab, den wir Grüne letztes Jahr zum internationalen Hebammentag einbrachten. Gefordert hatten wir eine vernünftige Datenerhebung zum Bedarf von Schwangeren und Gebärenden sowie zur Situation der Hebammen. Die von Minister Rösler statt dessen versprochene, nur die Hebammen und nicht die Schwangeren betreffende Studie ist auch ein Jahr später noch nicht in Auftrag gegeben.
Vielen Schwangeren sind ihre Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und während der Stillzeit nicht bekannt. Wer schaut schon in die fast 100 Jahre alte Reichsversicherungsordnung (RVO) hinein. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Regelungen aktualisiert und wie alle anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert werden. Dies unterstützen inzwischen auch die Krankenversicherungen.
Kleine Anfrage Aktualisierungsbedarf Hebammenhilfe
Steter Tropfen höhlt den Stein und so konnten wir der Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage "Aktualisierungsbedarf der gesetzlichen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt" entnehmen, dass die Bundesregierung ein bisschen dazu gelernt hat: Sie will nun eine Überleitung der Hebammenhilfe aus der RVO ins SGB V wenigstens prüfen und findet dies sogar aus rechtssystematischen Gesichtspunkten erwägenswert. Ein Fortschritt, denn vor der letzten Bundestagswahl waren wir Grüne die einzigen, die diese Forderung der Hebammen unterstützten. Ebenso will die Bundesregierung prüfen, ob eine gesetzliche Konkretisierung der Hebammenhilfe notwendig ist und ob eventuell weitere Personenkreise, wie etwa Säuglinge selbst oder deren Adoptiveltern, der Unterstützung durch Hebammen bedürfen.
Die Bundesregierung weigert sich jedoch weiterhin eine Aufschlüsselung der Ausgaben der GKV für die Hebammenhilfe vorzunehmen und nach den Gründen der Ausgabensteigerungen zu fragen. Sie unterstützt zwar grundsätzlich gesundheitsfördernde Elemente wie die Mutter-Kind-Bindung oder das Stillen. Aber laut Regierung sollen hier nicht die Hebammen tätig werden, sondern die nationalen und regionalen Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbehörden. Die freie Wahl des Geburtsortes existiert auf dem Papier. Daraus automatisch auf die Sicherstellung zu schließen, ist jedoch blauäugig. Dass zwischen Gesetz und Praxis gewaltige Lücken klaffen können, müsste auch der Bundesregierung bekannt sein.
Zeitgemäße Ausgestaltung der Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Es gibt viel zu tun, um eine flächendeckende freie Wahl des Geburtsortes (zu Hause, Geburtshaus, Krankenhaus) und eine angemessene Honorierung der Hebammen zu sichern. Wer gehofft hat, dass die Koalition unter einem Versorgungsgesetz nicht ausschließlich ein Ärzteversorgungsgesetz versteht, ist von den Eckpunkten schwer enttäuscht.
Unser Antrag zeigt auf, wie eine Verbesserung der Versorgung vor, während und nach der Geburt aussehen kann. Er wird in der ersten Sitzungswoche im Mai 2011 im Bundestag diskutiert.
Wir fordern ein Gesetz, dass Hebammenleistungen ins SGB V überführt und ergänzt:
Neu aufgenommen werden sollen zum Beispiel:
- die Wahrnehmung der Geburt als natürlich und gesund und nicht als krankheitsähnlich,
- die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention,
- eine Festschreibung des Betreuungsbogens Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit inklusive einer ausführlichen Beratung der Eltern,
- Ansprüche nicht nur für die biologische Mutter, sondern auch für Säuglinge, Adoptions- und Pflegeeltern oder Väter,
- die Benennung aller Geburtsorte: Krankenhaus, Geburtshaus, Zu Hause,
- eine statistische Auswertung der Hebammenleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen.
Auch das Problem der massiv gestiegenen Haftpflichtprämien für Hebammen muss gelöst werden. Wir fordern, dass die "Berücksichtigung der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen" bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert werden, um eine angemessene Bezahlung der Hebammen sicher zustellen.
Ebenso soll die Bundesregierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie
- die Wahlfreiheit für den Geburtsort tatsächlich gewährleistet werden kann,
- die Qualität gesichert werden kann,
- vernetztes Arbeiten mit ÄrztInnen und Krankenhäusern gefördert werden kann und wie
- alle Schwangeren besser über die ihnen zustehenden Hebammenleistungen informiert werden können.

