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Arzneimittel | 23.12.2008

Werbung durch die Hintertür?

Die EU-Kommission veröffentlichte im Frühjahr 2008 Eckpunkte zur Änderung der EU-Arzneimittelrichtlinie. Vorgeschlagen wird, dass die Pharmaindustrie in Zukunft Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Internet, Fernsehen, Rundfunk und Printmedien zur Verfügung stellen darf sowie auf audiovisuellem oder gedrucktem Material, das durch Ärzte und Ärztinnen verteilt wird.

Seit Ende 2008 liegt nun der Richtlinienvorschlag aus dem Hause Verheugen, des für Unternehmens- und Industriepolitik zuständigen EU-Kommissars, vor. Einzig und alleine auf die "Information" von Pharmaherstellern in Fernsehen und Rundfunk wurde verzichtet. Aber auch dies ist kein wirklicher Verzicht. Selbst der Pharmaindustrie gingen diese Vorschläge zur Arzneimittelinformationen via Rundfunk und Fernsehen zu weit. Die minimalen Veränderungen ändern nichts an unserer grundsätzlichen Kritik.

Breite Kritik am Vorhaben der EU-Kommission

Die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist verboten und sollte es aus gutem Grunde bleiben. Eine klare Trennung zwischen Information und Werbung ist so gut wie nicht möglich. Daher ist der Vorschlag der EU-Kommission nichts anderes als der Versuch, das Werbeverbot durch die Hintertür aufzuweichen.

Dies kritisieren nicht nur wir Grünen, sondern auch eine überwältigende Mehrheit der deutschen und europäischen gesundheitspolitischen Organisationen. In seltener Einmütigkeit sprechen sich Krankenkassen, ÄrztInnen-, ApothekerInnen-, PatientInnen- und VerbraucherInnenverbände sowie kritische Pharmaorganisationen gegen die Vorschläge der Kommission aus.

Information und Werbung nicht eindeutig trennbar

Die Kommission nimmt an, dass eine trennscharfe Unterscheidung zwischen ergebnisoffener und neutraler Information sowie beeinflussender Werbung möglich ist. Dies bezweifeln wir. Eine solche Regelung hätte zur Konsequenz, dass in der Praxis Hersteller, um den Absatz zu steigern, immer wieder versuchen würden, die Grenze zwischen Information und Werbung zu testen, zu verschieben oder zu überschreiten. Bereits heute finden wir trotz Werbeverbot Schleichwerbung für Arzneimittel in redaktionellen Texten von Zeitungen. Ebenso existieren Internetseiten von Herstellern von Empfängnisverhütungsmitteln, denen die BUKO-Pharma-Kampagne vorwirft, dass dort gegen das Werbeverbot des §10 des Heilmittelwerbegesetzes verstoßen wird. Es würden nur Teilinformationen weitergegeben, Nebenwirkungen zu Indikationen umgedeutet sowie Befindlichkeitsstörungen zu behandlungsbedürftigen Beschwerden umdefiniert.

Das ist zu tun

Die Bundesregierung muss weiterhin ihren Einfluss in der EU geltend machen, um die Vorschläge der EU-Kommission zu verhindern. Das Europäische Parlament muss sich für die Interessne der PatientInnen und nicht der Pharmahersteller stark machen. Das EU-Parlament sollte alles versuchen, um grundlegende Änderungen der Richtlinie im Interesse der EU-BürgerInnen durchzusetzen.

  • Eine qualitativ hochwertige, unabhängige Patienteninformation in Deutschland muss ausgebaut werden.
  • Das Internetportal PharmaNet ist zügig weiterzuentwickeln. Für alle Medikamente sind Informationen wie z.B. die Packungsbeilage zu veröffentlichen. In einem zweiten Schritt ist die verständliche Aufbereitung der Informationen notwendig.
  • Ein öffentliches Register aller klinischen Studien inklusive deren Ergebnisse ist seit Langem überfällig. Alle (und nicht nur die positiven) klinischen Studien der pharmazeutischen Industrie sind zu publizieren. Erst dann verfügen Fachkreise, Interessierte und diejenigen, die PatientInnen unabhängig informieren, über die vollständigen Informationen für ihre Arbeit.

 

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