Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention begrüßte die rund 160 Teilnehmenden der Veranstaltung. Die seit 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention ist Ausgangspunkt der heutigen Veranstaltung. Einige wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die sich intensiv mit der Behandlung gegen den Willen von Patienten im Maßregelvollzug befasst haben, kommen inzwischen hinzu. Für Bündnis 90/Die Grünen stellt sich die Frage, ob diese Urteile auch für die konkrete Situation in der ambulanten und stationären psychiatrischen Behandlung Konsequenzen haben.
Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher, bemängelte in seiner Begrüßung die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. So würde die schwarz-gelbe Bundesregierung - wie auch ihre Vorgängerin, die schwarz-rote - die Auffassung vertreten, es bedürfe keiner gesetzlichen Veränderung im Betreuungsrecht sowie in den sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetzen der Bundesländer. Markus Kurth erinnerte an das Fachgespräch zum Thema "Anforderungen an das Betreuungswesen", das die Grüne Bundestagsfraktion bereits am 6. Juni 2011 veranstaltete.
