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Promotionsverfahren | 10.05.2011

Wissenschaftliche Redlichkeit

Qualitätssicherung bei Promotionen

Die Plagiatsaffären von Ex-Minister zu Guttenberg, Silvana Koch-Mehrin und der Stoiber-Tocher Veronica Saß haben Lücken bei der Qualitätssicherungen in Promotionsverfahren aufgedeckt, die das hohe Ansehen der Promotionen an deutschen Universitäten gefährden. Bei Promotionen gibt es bis heute keine einheitlichen Qualitätssicherungsstandards, um vor wissenschaftlichem Betrug oder der Verfälschung von Daten zu schützen. Die jeweiligen Promotionsordnungen weisen eine extreme Bandbreite auf. So bleibt es etwa der Fakultät überlassen, ob die Promovierenden eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen, dass sie die Arbeit selbstständig und nur unter Nutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel erstellt haben.

Causa Guttenberg muss zu Verbesserungen führen

Die Politik muss jetzt gemeinsam mit den zuständigen Gremien der Wissenschaft und den Universitäten die Qualitätssicherung bei Promotionen überprüfen, weiterentwickeln und stärker vereinheitlichen. In ihrer Gesamtverantwortung für das Wissenschaftssystem kommt der Bundesregierung die Aufgabe zu, den Prozess aktiv unterstützen. Auf unsere Frage, wie die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der existierenden Maßnahmen und Regelungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten bewertet, musste diese einräumen, dass ihr angesichts fehlender Daten eine Bewertung nicht möglich sei. Am 21. März 2011 sollte sich die Gemeinsame Wissenschaftskommission von Bund und Ländern (GWK) mit dem Thema "Qualitätssicherung – gute wissenschaftliche Praxis" befassen. Leider hat sie sich zu dem Thema nun auf ihre nächste Sitzung im Juni vertagt.

Wir haben unseren Antrag "Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken" in den Bundestag eingebracht, weil wir eine öffentliche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema wollen, damit die offenbar gewordenen Probleme in der Qualitätssicherung nicht wieder aus dem Blick geraten, sondern zum Wohle des Wissenschaftsstandortes Deutschland zügig angegangen und gelöst werden.

Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung auf, schnellstmöglich öffentlich und unmissverständlich klarzustellen, dass Betrug in der Wissenschaft keine Bagatelldelikte sind und nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen. Gleichzeitig muss die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern die Hochschulrektorenkonferenz, den Wissenschaftsrat und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz bitten, Empfehlungen für alle Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu erarbeiten. Diese Empfehlungen sollen den Schutz vor Täuschung und dem Verfälschen von Daten und den Umgang mit Plagiaten entwickeln bzw. weiterentwickeln. Außerdem müssen Schritte vereinbart werden, wie es zu einer möglichst schnellen, einheitlichen und verbindlichen Umsetzung kommen kann.

Die Vorschläge der Bayreuther Kommission "Selbstkontrolle der Wissenschaft" für die bessere Qualitätssicherung bei Promotionsverfahren, die den Fall Guttenberg aufgearbeitet hat, bestätigen unseren Anliegen. Auch die Kommission plädiert für eine stärkere Verobjektivierung des Verhältnisses zwischen Doktorvater bzw. -mutter und den Promovierenden und will die Verbesserungsmaßnahmen nicht auf die Bayreuther Universität beschränkt wissen. Wir hoffen sehr, dass die Empfehlungen der Bayreuther Kommission in der GWK, im Wissenschaftsrat und im Bildungsausschuss des Bundestages aufgegriffen werden. Durch unseren Antrag werden wir im Bundestag alle Fraktionen anhalten, sich weiterhin mit den ungelösten Problemen zu befassen.

 

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