Man muss wahrlich nicht kein Freund der Linkspartei sein, um zu erkennen, dass die Beobachtung ihrer Abgeordneten der Demokratie schadet. Die Überwachung von Oppositionspolitikerinnen und -politikern kennen wir sonst eher aus autoritären Staaten, wo wir dies bisher immer scharf kritisiert haben. Der Verfassungsschutz wird offenbar von der Union zur Gegnerbeobachtung missbraucht. Und Wünsche aus der CSU die komplette Fraktion zu überwachen, mit dem Ziel sie dann verbieten zu können, sind an Absurdität nicht mehr zu toppen.
390.000 Euro lässt es sich das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich kosten, um mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Reden, Flugblätter und Websiten von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei auf deren Verfassungsfeindlichkeit zu prüfen. Im Vergleich dazu wird die NPD mit einem Finanzaufwand von 590.000 Euro beobachtet.
Bei jedem abgefahrenen Außenspiegel hebt der Bundestag zunächst die Immunität des Abgeordneten auf, bevor der Staatsanwalt gegen ein Mitglied des Bundestags ermitteln darf. Dabei ist die Überwachung durch den Geheimdienst eine viel größere Gefahr für das freie Mandat. Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fordern deshalb ein Verfahren, das Abgeordnete vor nicht gerechtfertigten Übergriffen des Verfassungsschutzes schützt. Als genehmigendes Gremium kommen hier das Parlamentspräsidium oder die Obleute des Immunitätsausschusses infrage. Einen entsprechenden Antrag will die Grüne Bundestagsfraktion nun einbringen.
Insbesondere der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel des Verfassungsschutzes überschreitet grundsätzliche Grenzen. Der Bundesinnenminister muss offenlegen, welche politischen Stellen der Bundesregierung Zugang zu Abhörprotokollen aus der nachrichtendienstlichen Überwachung von Abgeordneten hatten und haben.
Bereits 2006 hatten die Grünen im Bundestag einen Antrag zu diesem Problem eingebracht (Drucksache 16/2260), der an der Mehrheit von Union und SPD scheiterte. Der Überwachungswahn nimmt seit Jahren zu, das belegen auch die Kleinen Anfragen der Grünen Bundestagsfraktion mit den Drucksachennummern 16/14159 und 17/372. Mit Hilfe der letzteren konnten wir in Erfahrung bringen, dass mindestens 21 Bundestagsabgeordnete durch die Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet werden.

