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Verfassungsschutz | 27.10.2011

Draufsatteln ist keine Bürgerrechtspolitik

Der Bundestag ändert das Gesetz zum Bundesverfassungsschutz und weitere Gesetze

Der Bundestag das "Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes" verabschiedet – gewissermaßen ein Gesetz mit Tarnkappe. Denn es handelt sich dabei um den "Friedrich-Katalog", die Verlängerung und Erweiterung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (TBG) von 2001. Das war seinerzeit als "Otto-Katalog" bekannt, nach dem damaligen Innenminister Otto Schily.

Im TBG wurden seinerzeit einige neue Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden eingeführt, nebst bestimmter Hürden und Beschränkungen, in welchen Fällen sie genutzt werden können. Weil diese Kompetenzen allesamt in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, hat der Gesetzgeber damals eine zeitliche Befristung und Evaluierung eingeführt. Damit sollten die Regelungen wieder abschaffen werden können, von denen sich gezeigt hat, dass sie über die Maßen in persönliche Rechte eingreifen.

Diese Auswertung hat Innenminister Schäuble 2006 von seinem eigenen Ministerium vornehmen lassen – mit dem vorhersehbaren Ergebnis: Absenkung der Hürden, schlechtere Kontrolle und viele neue Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Immerhin hatte Schäuble noch die Ehrlichkeit, das Ganz dann "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" zu nennen, wobei "Verschärfungsgesetz" noch ehrlicher gewesen wäre.

Mehr drin als draufsteht

Auch das Gesetz, das nun von Union und FDP vorgelegt wird, müsste Worte wir "Erweiterung" und "Verlängerung" im Namen haben, wenn die Koalition ehrlich wäre. Denn das ist passiert: Bis auf wenige, eher randständige Ausnahmen werden alle Maßnahmen verlängert – und ein paar neue gibt es obendrauf.

Ganz vorne steht dabei der Zugriff der Geheimdienste auf Flugbuchungssysteme und Kontostammdaten. Bisher mussten die Behörden bei einzelnen Banken und Airlines nachfragen, ob ein Verdächtiger ein Konto hat oder einen Flug gebucht hat. Jetzt können sie das zentral erledigen, ausreichend ist der Verdacht, das jemand ein Konto hat oder schon einmal geflogen ist.

Das öffnet Tür und Tor für eine verfassungsrechtlich mindestens höchstbedenkliche Profilbildung, für die umfassende Katalogisierung des Lebens nur vage unter Beobachtung stehender Personen. Noch im Mai hatte die Bundesjustizministerin gesagt, das sei "nicht akzeptabel" und eine "neue Qualität des Grundrechtseingriffs", deswegen seien diese Ideen "klar abzulehnen". Nun bekommen wir, auch mit der klaren Zustimmung der FDP, dieses Gesetz.

Auch wird nirgendwo überzeugend dargelegt, dass die Grundrechtsbeschränkungen dieses Gesetzes wirklich erforderlich sind. Die vorgesehene Evaluierung hätte darüber Auskunft geben können, sie wurde aber klar nach den Interessen der Sicherheitsbehörden selbst ausgerichtet. Eine grundrechtliche Prüfung fand nur teilweise statt. Der vorgeschriebene "wissenschaftliche Sachverstand", der herangezogen werden sollte, wurde nur in Form von Fachleuten für Evaluierung, nicht etwa für Grundrechte, beteiligt.

Das nachträgliche Gutachten eines Staatsrechtlers und die Sachverständigenanhörungen vor ein paar Wochen haben aber klar gezeigt, wie wichtig und nötig das gewesen wäre. Wir fordern für die Zukunft die Evaluierung durch ein vom Bundestag selbst dauerhaft bestelltes Expertengremium, das nach den Maßstäben der Grundrechte prüft, nicht einfach nur nach praktischen Erwägungen!

Aber auch hier ist anderes zu befürchten. Die FDP favorisiert in letzter Zeit das Modell einer "unabhängigen Regierungskommission". Eine Regierungskommission kann nicht unabhängig sein, allenfalls unabhängig vom Bundestag als demokratisch gewähltem Gesetzgeber!

Schließlich wirft das Gesetz einige sehr grundlegende Fragen auf. Zwar gibt es einzelne Verbesserungen bezüglich der Kontrolle der Anwendung der neuen Instrumente durch die G10-Kommission des Bundestages, ähnlich den Lösungen, die 2001 gefunden wurden, um die Kontroll- und Informationsansprüche einzudämmen. Aber es fehlt hier ein umfassender Ansatz, die Kontrolle der Sicherheitsbehörden zu verstärken. Die G10-Kommission ist ursprünglich nur für Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis – eben die Rechte aus Artikel 10 des Grundgesetzes - gedacht gewesen. Anstatt hier ungelenk neue Aufgaben hinzuzufügen, müsste man eine richtige Reform angehen, die neuen Herausforderungen gerecht wird. Und geklärt werden muss auch die Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten – denn der ist derzeit außen vor, wenn die G10-Kommission tätig wird. Hier müssen beide Hand in Hand arbeiten.

Noch schwerer als die unzureichende Kontrolle wiegt aber die Durchbrechung des Trennungsgebotes. In der Bundesrepublik gilt die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei. Nun können die Geheimdienste zur Auskunft verpflichten, das ist ein Bruch des Gebotes. Damit bekommen die Geheimdienste das, was sie niemals haben dürfen und was nur den Polizeibehörden zusteht: die Befugnis zur exekutiven Durchsetzung. Hier wird ein Verfassungsgrundsatz durch die Hintertür hinausgeschoben.

 

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