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Spenden und Sponsoring | 09.06.2010

Politik darf nicht käuflich sein!

Auf Antrag der Grünen beschäftigte sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2010 in einer öffentlichen Anhörung mit der derzeitigen Parteispenden- und Sponsoringpraxis. Jüngste Skandale hatten FDP und Union in Bedrängnis gebracht.

Parteiengesetz reformieren

Das Parteiengesetz hat immer noch Grauzonen, die dem öffentlichen Vertrauen in Parteien und Politik schaden. Es waren die Mövenpick-Spenden an die FDP und Rent-a-Ministerpräsident-Skandale um Jürgen Rüttgers in NRW und Stanislaw Tillich in Sachsen, welche die öffentliche Anhörung notwendig machten. Bündnis 90/Die Grünen forderten bereits in zwei Anträgen im Bundestag mehr Transparenz beim Partei-Sponsoring und bei den Parteispenden. Während es für Spenden relativ klare Transparenzregeln gibt, die wir aber noch verschärfen wollen, ist das Sponsoring nicht durch das Parteiengesetz geregelt. Für Grüne ist eine Reform des Parteiengesetzes zwingend erforderlich, damit

  • eine jährliche Obergrenze für Spenden und Sponsoringeinnahmen natürlicher und juristischer Personen an eine Partei von 100.000 Euro festgelegt wird. Mit der Obergrenze soll dem Eindruck unzulässiger Einflussnahme auf politische Entscheidungen entgegengewirkt werden.
  • Parteispenden künftig ab einer geringeren Höhe als bisher im jährlichen Rechenschaftsbericht aufgeführt werden und zwar gleichmaßen Spenden durch natürliche und juristische Personen. Spenden von mehr als 25.000 Euro (bisher 50.000 Euro) sind unverzüglich beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von ihm zu veröffentlichen.
  • Wahlkampfkosten zeitnah nach dem Wahltag veröffentlicht werden.
  • mehr Transparenz in der Wirtschaft erreicht wird und Spenden an Parteien in den Geschäftsberichten der spendenden Kapitalgesellschaften dargestellt werden.
  • Sponsoring- und Spendeneinnahmen auf Seiten der Parteien in Bezug auf die Veröffentlichung derartiger Einnahmen gleichbehandelt werden
  • der Abzug von Sponsoringausgaben auf der Geberseite als Betriebsausgabe begrenzt wird.

Die grüne Bundestagsfraktion hatte den Mainzer Professor Uwe Volkmann als Sachverständigen eingeladen. Dieser sah keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine Obergrenze für Parteispenden. In verschiedenen Bereichen wie etwa bei der Transparenz sei es Volkmann zufolge zudem sinnvoll, die Anforderungen an Spenden und an das Sponsoring anzugleichen. Auch Professor Martin Morlok von der Universität Düsseldorf meinte, über eine Obergrenze von Parteispenden könnte man nachdenken. Die Obergrenzen solcher Spenden sollte aber seiner Meinung nach hoch angesetzt werden. Zudem sprach er sich dafür aus, dass "die Publizitätsregelungen der Spenden auch auf das Sponsoring übertragen werden". Bisher müssen Sponsoring-Einnahmen, nicht wie Spenden veröffentlicht werden.

22.000 Unterschriften übergeben

Vor der Anhörung demonstrierten die Organisationen Transparency International Deutschland, Lobby Control, Mehr Demokratie und Campact unter dem Motto "Politik darf nicht käuflich sein" vor dem Bundestag. Dort übergaben sie als 22.000 Unterschriften für mehr Transparenz und eine unabhängige Kontrolle der Parteifinanzen an die Bundestagsfraktionen. Diese große zahl an Unterschriften sehen Bündnis 90/Die Grünen als Bestätigung aus der Bevölkerung, weiter für eine Reform des Parteiengesetzes zu streiten.

 

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