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Polit-Sponsoring | 02.03.2010

Rent a Ministerpräsident

Reform des Parteiengesetzes dringend nötig

Eine Reform des Parteiengesetzes ist überfällig: Millionenspenden aus der Hotellerie, Vergünstigungen bei der privaten Krankenkasse und anscheinend üppige Vortragshonorare für Westerwelle. Union und FDP sind dieser Tage nicht darum bemüht, Vertrauen durch Transparenz zu schaffen. Aktuell stellt sich dazu noch die Frage: Wie viel kostet ein CDU-Ministerpräsident?

Politikerinnen und Politiker sollten eigentlich bürgernah und gut ansprechbar sein. Eine Einstellung, die unter CDU-Ministerpräsidenten keine Selbstverständlichkeit ist. Für 20.000 Euro kann man in NRW beispielsweise nicht nur den Ministerpräsidenten Rüttgers für ein Einzelgespräch kaufen. Man bekommt sogar 15 Quadratmeter Infostandfläche auf dem nächsten Parteitag dazu. Geradezu ein Schnäppchen ist Sachsens Ministerpräsident Tillich. Den gibt es schon für schlappe 4.000 Euro im Angebot der CDU. Für finanzstarke Wirtschaftsverbände und Unternehmen mag das attraktiv sein. Sie sind es ja auch, die von der Klientelpolitik von schwarz-gelb profitieren. Für Otto Normalverbraucher wirkt es dagegen absurd. Der Bundestagspräsident prüft diese Fälle nun zwar sehr aufmerksam und am Ende mögen sie auch legal gewesen sein. In Ordnung ist diese Politik der Ministerpräsidenten-Vermietung jedoch auf keinen Fall. Deshalb treten Bündnis 90/Die Grünen für eine erneute Reform des Parteiengesetzes ein.

Das Parteiengesetz hat immer noch Grauzonen, die dem öffentlichen Vertrauen in Parteien und Politik schaden. Während es für Spenden relativ klare Transparenzregeln gibt, die wir aber noch verschärfen wollen, ist das Sponsoring nicht durch das Parteiengesetz geregelt. Nach Einschätzung des Parteienrechtlers Martin Morlok ist das Sponsoring inzwischen zu einer bedeutsamen Form der Parteienfinanzierung geworden. Wir wollen daher, dass Einnahmen aus dem Sponsoring gesondert mit Angabe der Höhe und Namen des Sponsors im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden.

Ein weiteres heikles Abgrenzungsproblem ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Absetzbarkeit des Sponsorings als Betriebsausgabe für den Sponsor. Spenden von Unternehmen sind schon lange nicht mehr steuerlich absetzbar. Das muss für Parteiensponsoring genauso gelten.

 

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