Innen- und Justizministerium einigen sich zu Anti-Terror-Gesetzen
Am Nachmittag des 28. Juni 2011 war es soweit. Wir haben es während des ganzen Frühsommertheaters der Koalition zur Sicherheitspolitik schon geahnt, jetzt ist es passiert: Die Bundesjustizministerin, die angebliche Jeanne d'Arc der Freiheit und der Bürgerrechte, hat ihren lange Zeit mit Pauken und Trompeten medial zelebrierten Widerstand gegen die Verlängerung und Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze aufgegeben.
Jetzt werden verfassungsrechtlich bedenkliche Befugnisse, wie beispielsweise die Datenabfrage bei Banken, Fluggesellschaften oder auch Telekommunikationsdienstleistern, verlängert oder sogar verschärft, ohne dass eine ernst zu nehmende Evaluierung stattgefunden hat. Die Einigung mit Bundesinnenminister Friedrich ist in erster Linie ein Versuch, die Handlungsfähigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung unter Beweis zu stellen. Dass dafür die Freiheit und die Bürgerrechte der Menschen in Deutschland und das hohe Gut der Rechtsstaatlichkeit herhalten mussten, ist aus grüner Sicht unverzeihlich und zudem unverantwortlich.
Das Umfallen zulasten der Bürgerrechte kann auch die jetzt angepriesene "unabhängige" Regierungskommission nicht verschleiern. "Unabhängig" und "Regierung" – ein Widerspruch in sich. Allein dem Gesetzgeber muss die Federführung und Verantwortung für die Überprüfung seiner Gesetze überlassen bleiben. Mit unserem Antrag zur Weiterentwicklung des Instruments der Evaluierung haben wir das schon vor Monaten deutlich gemacht. Wir fordern eine nüchterne und detailgenaue Überprüfung der Sicherheitsgesetze, eine Evaluierung, die ihren Namen verdient, weil sie wirklich unabhängig, nach wissenschaftlichen Methoden und anhand rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Kriterien durchgeführt wird. Dabei kommt es in der Tat auf eine Gesamtschau auf die hiesige Sicherheitsarchitektur und die kumulativen Auswirkungen von Eingriffen der Sicherheitsbehörden in die Grundrechte von in aller Regel völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an.
Laut der Einigung zwischen den Ministerien werden lediglich zwei Befugnisse in Zukunft wegfallen, bei denen sowieso bereits klar war, dass sie nicht mehr praxisrelevant sind: Die Datenabfrage bei Postdienstleistern sowie der Einsatz von Abhörgeräten zur Eigensicherung. Bankschließfächer bleiben dank der FDP unangetastet. Immerhin sollen Eingriffshürden erhöht sowie die Kontrolle der Geheimdienste verbessert (sprich auf den Stand unter rot-grün zurückgesetzt) werden. Demgegenüber kann sich Bundesinnenminister Friedrich über zentrale Datenabfragen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und im Buchungssystem Amadeus freuen – das eine wollte die Bundesjustizministerin Ende Mai noch "klar ablehnen", das andere war für sie seinerzeit "nicht akzeptabel, da mit einer einzigen Abfrage umfangreiche Bewegungsprofile erstellt werden können". Dabei beschränkt sich das Einknicken der Ministerin nicht nur darauf, dass sie diese Verschärfungen nicht verhindern konnte, nein, sie wollte den Geheimdiensten die Abfrage von Kontodaten bzw. Reise- und Passagierdaten gänzlich verbieten und ist damit kläglich gescheitert.
Die erste Rate des Umfallens in Sachen Bürgerrechte hat die FDP damit geleistet. Wenn dies die von ihr beschworene liberale Handschrift ist, dann kann man nur sagen: eine ziemliche Sauklaue! Das lässt mit Blick auf die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung nichts Gutes ahnen.

