Viele hier geborene und aufgewachsene junge Menschen werden gezwungen, sich mit der Volljährigkeit zwischen ihrem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und Großeltern zu entscheiden – ein integrationspolitischer Irrsinn und weltweit einzigartig.
Ein schwarzgelbes Kuckucksei
1999 hatte Rot-Grün das aus dem Kaiserreich stammende Staatsangehörigkeitsrecht reformiert: In Deutschland geborene Kinder rechtmäßig hier lebender, ausländischer Eltern erhalten seither die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt, neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Damit sollen sie als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufwachsen können.
Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat stimmte damals der Reform aber nur unter der Bedingung zu, dass diese Kinder bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit wählen müssen.
Jetzt werden in den nächsten Jahren rund 300.000 junge Menschen ggf. zwangsausgebürgert und damit zur Ausländerin oder zum Ausländer im eigenen Land.
Diskriminierend und integrationshemmend
Dieser Optionszwang ist verfassungsrechtlich bedenklich, unglaublich bürokratisch und integrationspolitisch völlig verfehlt. Das bestätigte auch die ganz überwiegenden Mehrheit von Sachverständige, die der Bundestagsinnenausschuss zu dieser Sache anhörte. Denn, das Signal an die Betroffenen ist fatal: Ihr seid Deutsche auf Abruf!
Wichtig ist, wer den elegantesten Fußball spielt.
Gern wird von konservativer Seite aus das Argument vorgetragen: Wer sich einbürgern will, soll sich entscheiden: Will ich Deutscher werden oder Ausländer bleiben? Mit zwei Pässen in der Tasche würden auch zwei Herzen in einer Brust schlagen – das wäre ja nicht zum aushalten!
Tatsächlich wird aber heute längst bei mehr als der Hälfte aller Einbürgerungen Mehrstaatigkeit hingenommen. Zudem leben in Deutschland seit Jahrzenten drei Millionen SpätaussiedlerInnen mit zwei Staatsangehörigkeiten. Und schließlich hat ausgerechnet Schwarz-Rot 2007 dafür gesorgt, dass über zwei Millionen Menschen aus anderen EU-Ländern den Rechtsanspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten haben.
Hat je jemand von Problemen gehört, die sich aus dieser Mehrstaatigkeit ergeben hätten? Wir nicht! Das aber zeigt: Entweder ist das konservative Loyalitätsargument an sich unsinnig. Oder die Union misst hier mit zweierlei Maß, nach dem Motto: Gute Unionsbürger – schlechte Türken.
Der deutsch-türkische Profifußballer Eren Ünlüdere hat einmal auf die Frage geantwortet, zu wem er halte, wenn Deutschland gegen die Türkei antritt: "Natürlich zu der Mannschaft, die den eleganteren Fußball spielt!"

