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Zuwanderung | 23.06.2011

Gerufen. Gekommen. Geblieben.

50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen

"Ich bin die Summe all dessen, was nicht geschähe, wenn ich nicht gekommen wäre." Mit diesem Zitat von Salman Rushdie, mit dem der erfolgreiche Kinofilm "Almanya" endet, begann die Vorsitzende der grünen Bundestagfraktion, Renate Künast, ihre Rede.

Vor 50 Jahren wurde zwischen Deutschland und der Türkei eine "Vereinbarung über die Vermittlung von türkischen Arbeitnehmern" geschlossen. Anders als erwartet, sind nicht nur Millionen gekommen, sondern glücklicherweise auch hier geblieben. Für sie, ihre Kinder und Enkel ist Deutschland inzwischen ihr Zuhause. Unser wirtschaftliches, wissenschaftliches und kulturelles Leben werde heute auch durch die Nachkommen der türkischen ArbeitsmigrantInnen geprägt.

Diese Leistung solle gewürdigt werden – dies aber durchaus mit einer Prise Demut. Schließlich habe Deutschland mit seiner sogenannter Gastarbeiterpolitik über Jahrzehnte eine regelrechte staatliche Integrationsverweigerung praktiziert. Zudem seien türkische MigrantInnen in Deutschland oft alltäglichen Diskriminierungen und Beleidigungen – bis hin zur Gewaltanwendung - ausgesetzt gewesen.  

In einer engagierten Rede wies Emre Uygun von der türkischen Botschaft in Berlin darauf hin, dass MigrantInnen - selbst noch in der zweiten und dritten Generation - ein Gefühl vermittelt werde, letztlich "unerwünschte Gastarbeiter" zu sein. Und wenn einem dann auch noch gleiche Rechte, ja selbst das Kommunale Wahlrecht verweigert würden, müsse man sich nicht wundern, wenn viele darüber nachdenken, auszuwandern. Er hingegen, so Herr Uygun, wünsche sich, dass alle die Zukunft gemeinsam gestalten wollen. Dies funktioniere aber nur auf einer Kultur der gegenseitigen Anerkennung und der allseitigen Ächtung von Diskriminierung.

Anschließend zog Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a. D., eine kritische Bilanz der deutschen Gastarbeiterpolitik. Diese war gezeichnet von Gleichgültigkeit bis hin zur Ausgrenzung. Heute jedoch – so Frau Süssmuth – gelte es, nach vorne zu schauen und durch Teilhabemöglichkeiten für eine gelungene Integration zu sorgen. Hierzu gehöre, dass endlich alle Parteien einsehen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Ein deutsch-türkischer Hürdenlauf

Als Einwanderin der ersten Stunde berichtete Frau Atiye Altül in einem von Memet Kilic MdB moderierten Diskussions-Panel über ihre Erfahrungen, als sie 1970 von Ankara nach Berlin auswanderte. Hier angekommen, musste sie erst zwei Jahre als Hilfsarbeiterin bei Siemens jobben, bevor sie studieren konnte. Des Öfteren habe sie wegen ihrer Herkunft Beleidigungen erfahren – und dennoch fühle sie sich heute als Berlinerin. Die negativen Erfahrungen hätten sie nicht resignieren lassen, sondern waren Ansporn, immer wieder für ihre Rechte und Anerkennung zu kämpfen.

Prof. em. Dr. Tugrul Ansay zeichnete die rechtliche Entwicklung der türkischen Einwanderung nach: von der ersten Einwanderungswelle nach dem Anwerbeabkommen (1961), über das Ausländergesetz von 1965, das noch auf der Polizeiverordnung von 1938 beruhte, über den sogenannten Anwerbestopp (1973), die zweite Einwanderungswelle nach dem Putsch in der Türkei (1980) bis zu dem von Rot-Grün eingeführten Zuwanderungsgesetz (2004). Dr. Ansay monierte hierbei, dass trotz der verbesserten Rechtsstellung ausländische Staatsangehörige immer noch zu wenige politische Rechte wie das kommunale Wahlrecht hätten.

Die Berliner Rechtsanwältin Canan Bayram machte darauf aufmerksam, dass die deutsche Rechtslage und insbesondere der 2007 eingeführte Nachweis von Deutschkenntnissen im Herkunftsland beim Ehegattennachzug das eheliche Zusammenleben von ausländischen beziehungsweise binationalen Ehepaaren behindere. Ohnehin stünde die restriktive deutsche Visavergabepraxis dem wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Türken und Deutschen im Weg. Hierdurch würde Deutschland immer unattraktiver für ausländische Fachkräfte, Geschäftsleute und Besucher.

Chancen deutsch-türkischer Wirtschaftskooperation nutzen

Dr. Ahmet Lokurlu, Geschäftsführer der "Solitem GmbH" und stellvertretender Vorstand der Türkisch-Deutschen IHK, hob die Bedeutung von türkeistämmigen UnternehmerInnen für die deutsche Wirtschaft hervor. Zudem sei die Zusammenarbeit mit UnternehmerInnen in der Türkei angesichts der Wirtschaftsgröße und des dortigen Wirtschaftswachstums besonders lohnenswert. Mit der Präsentation seines Solarunternehmens ließ er keinen Zweifel daran, wie wichtig die Einwanderung von Fachkräften für Deutschland ist.  

Wir sind uns ähnlicher als wir denken!

Dr. Murat Erdoğan von der Hacettepe-Universität in Ankara wies in seinen Ausführungen auf die enormen soziologischen Veränderungen innerhalb der türkischen Community in den letzten 50 Jahren hin – trotz dieser jahrezehntelangen Des-Integrationspolitik in Deutschland. Hier lohne ein kritischer Blick zurück, da sich Deutschland - nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung – in den kommenden Jahrzehnten auf steigende Einwanderungszahlen einstellen müsse.

Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung stellte bei seiner Vorstellung der SINUS-Studie "Lebenswelten von MigrantInnen" fest, dass sich die verschiedenen sozialen Milieus innerhalb der verschiedenen MigrantInnen-Communities denen der aufnehmenden deutschen Gesellschaft immer mehr angleichen – ein Befund, dem für das weitere Miteinanderleben in einer multikulturellen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zukommt.

Wenn Sprache an ihre Grenzen stößt

Bei dem von Ekin Deligöz MdB moderierten Gespräch zwischen Lamia Özal, Verein "DeuKische Generation", und dem Schauspieler des Films "Almanya", Fahri Yardým, wurde wieder einmal deutlich, dass die begriffliche Beschreibung unseres multikulturellen Alltags zusehends an Grenzen stößt: Von richtigen autochthonen (Bio-)Deutschen bis hin zu dem sperrigen Begriff der Menschen mit Migrationshintergrund – da kann und will sich niemand Zuhause fühlen! Gefragt auf die Bedeutung einer Willkommenskultur antworteten Lamia Özal und Fahri Yardým unisono: Das sei für ihre Generation die falsche Frage! "Uns muss niemand mehr willkommen heißen: Wir sind doch schon längst da!"

EuGH stärkt Status der türkischen ArbeitsmigrantInnen

In seinem Vortrag hob Prof. em. Dr. Kees Groenendijk von der Universität Nijmegen die Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für die Stärkung der Position von türkischen ArbeitnehmerInnen und ihren Familienangehörigen hervor. Obwohl die Mitgliedstaaten dem EuGH zunächst die Zuständigkeit für die Auslegung des Assoziationsabkommens abstritten, habe sich die Rechtsprechung des EuGH heute zu einer wesentlichen Quelle für die Rechte von türkischen Staatsangehörigen entwickelt.

Mit Spannung erwarte er zum Beispiel die Entscheidung des EuGH über die Rechtmäßigkeit des Sprachnachweises vor der Einreise beim Ehegattennachzug. Besonders viele Beschwerden erreichten den EuGH aus Deutschland. Das liege – so Prof. Groenendijk – auch an der restriktiven Behördenpraxis sowie daran, dass das Assoziationsabkommen nie umgesetzt wurde.

Kritischer Rückblick und Mutiges Nach-Vorne-Schauen

Auch diese Veranstaltung – so das Fazit von Memet Kilic – habe gezeigt, wie viel sich bei uns in den letzten 50 Jahren im Umgang mit der Einwanderung verändert habe. Deutschland musste ein Einwanderungsland werden, wollte dies emotional und rechtlich aber nicht akzeptieren. Das sei heute anders.

Es liege aber noch eine Menge Arbeit vor uns: Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Integrationspolitik, die den Bedürfnissen der zweiten und dritten Einwanderer-Generation gerecht wird. Viele der Kinder und Kindeskinder der EinwanderInnen sind deutsche Staatsangehörige, rechtlich also völlig gleichgestellt. Gerade bei ihnen werde deutlich, wie künstlich und ausgrenzend die gängige Unterteilung zwischen "aufnehmender Gesellschaft" und "Migranten-Community" sei.

Wir müssen dafür sorgen, so Kilic weiter, dass ihnen – wie auch allen anderen armen Menschen in Deutschland mit oder ohne Migrationshintergrund – der soziale Aufstieg gelingt. Es müsste aber auch mehr politische Teilhabe ermöglicht werden für EinwanderInnen, die bislang nicht die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, zum Beispiel durch eine erleichterte Einbürgerung oder die Teilnahme an Kommunalwahlen.

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