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50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen | 26.10.2011

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Würdigung des 50. Jahrestages des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens

„Ich bin die Summe all dessen, was vor mir geschah, all dessen, was unter meinen Augen getan wurde, all dessen, was mir angetan wurde. Ich bin alles, was nicht geschähe, wenn ich nicht gekommen wäre.“ Mit diesem unter-die Haut-gehenden Zitat von Salman Rushdie endet der Film „Almanya“, der kürzlich höchst erfolgreich in deutschen Kinos lief: „Ich bin alles, was nicht geschähe, wenn ich nicht gekommen wäre.“

Vor 50 Jahren unterzeichneten Deutschland und die Türkei das Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte. Obwohl sie nur zwei Jahre in Deutschland arbeiten sollten, blieben tausende „Gastarbeiter“ bei uns – und das war auch gut so!

Sie und ihre Nachkommen sind heute hier zu Hause. Die Einwanderung hat das Leben in Deutschland bereichert. Das Zusammenleben hat sich sowohl für die Eingewanderten als auch für die Alteingesessenen bewährt. Allen integrationspolitischen Versäumnissen zum Trotz wird unser wirtschaftliches, wissenschaftliches und kulturelles Leben auch durch die Nachkommen der türkischen ArbeitsmigrantInnen geprägt. Dies wollen wir würdigen.

Viele Deutsche begegneten den „Gastarbeitern“ zunächst mit Misstrauen. Einwanderer sahen sich oft sozial an den Rand gedrängt, waren Ziel von Diskriminierungen, Beleidigungen und gar von Gewalt. Man denke nur an den Brandanschlag in Solingen. Und der Staat praktizierte mit seiner so genannten Gastarbeiterpolitik über Jahrzehnte eine regelrechte Form der staatlichen Integrationsverweigerung.

Erst unter Rot-Grün erfolgte - 43 Jahre nach dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen - der Einstieg in eine systematische Integrationsförderung durch den Bund.

Wir wollen aber auch nach vorne schauen: Heute sind die Kinder und Kindeskinder der damaligen EinwanderInnen meist deutsche Staatsangehörige. Das ist ein Erfolg. Es gibt aber auch noch Baustellen, die dringend angepackt werden müssen:

Türkeistämmige BürgerInnen sind heute noch überproportional wirtschaftlich benachteiligt. Das hat seinen Ursprung nicht in der ethnischen Herkunft, sondern dem sozialen Hintergrund. Wir wollen dafür sorgen, dass ihnen – wie auch allen anderen armen Menschen in Deutschland mit oder ohne Migrationshintergrund – der soziale Aufstieg gelingt. In erster Linie muss dafür unser Bildungssystem so ausgestaltet werden, dass die Schulerfolge der Kinder weder vom Portemonnaie noch von der Herkunft ihrer Eltern abhängen.

Einbürgerungen müssen künftig auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein und ein kommunales Wahlrecht muss auch auf Nicht-EU-Bürger erweitert werden. Dies hat bereits vor 30 Jahren  der erste Ausländerbeauftragte des Bundes, Heinz Kühn, gefordert.

Schließlich muss die Bundesregierung die europarechtswidrige Anwendung des Assoziationsabkommens der EU und der Türkei beenden und die vielen diesbezüglichen Urteile des Europäischen Gerichtshofes umsetzen. Hierzu gehört auch, die insbesondere gegen türkische Staatsangehörige erlassenen Gesetzesverschärfungen zurücknehmen.

  • Zum einen muss türkischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise ermöglicht werden, wenn sie ihre Familien in Deutschland besuchen wollen oder wenn sie aus touristischen Gründen einreisen.
  • Zum anderen muss beim Ehegattennachzug die in 2007 eingeführte Pflicht, Deutschkenntnisse vor der Einreise nachzuweisen, nicht nur aber auch aus assoziationsrechtlichen Gründen dringend für türkische Staatangehörige aufgehoben werden.

 

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