Grüner Gesetzentwurf will Menschenrechtsschutz für AusländerInnen ohne legalen Aufenthaltsstatus verbessern
Menschen, die in Deutschland ohne Aufenthaltsstatus leben, werden per Gesetz davon abgehalten, grundlegende Menschenrechte in Anspruch zu nehmen. Insbesondere wegen der gesetzlichen Meldepflicht aller öffentlichen Stellen an die Ausländerbehörden meiden die Betroffenen den Kontakt mit staatlichen Einrichtungen aus Furcht, dass dadurch ihr Aufenthalt in Deutschland bekannt wird. So kommen ihnen Leistungen nicht zugute, selbst wenn sie darauf einen Anspruch haben. Das gilt insbesondere für den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, den Kindergarten- und Schulbesuch sowie für die Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen.
Ziel unserer Initiative
Bündnis 90/Die Grünen haben als einzige Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem umfassend geregelt wird, wie Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus die ihnen gesetzlich garantierten sozialen Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können.
Unsere Vorschläge stehen nicht im Widerspruch zu der Pflicht des Staates, heimliche Einwanderung oder einen unerlaubten Aufenthalt zu bekämpfen. Wohl aber muss der Staat hierbei die ihm durch die Grundrechte und Menschenrechte gesetzten Grenzen beachten. Im Ergebnis schafft unser Gesetzesentwurf einen Ausgleich zwischen dem ordnungspolitischen Interesse der Migrationskontrolle und dem rechtsstaatlichen Interesse der Wirksamkeit von fundamentalen Rechten für alle in Deutschland lebenden Menschen.
Was schlagen wir konkret vor?
1. Einschränkung der Übermittlungspflichten: Unser Gesetzentwurf begrenzt die Übermittlungspflichten auf die Polizei- und Ordnungsbehörden beziehungsweise auf die Organe der Strafrechtspflege. Andere öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten über AusländerInnen ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht mehr an die Ausländerbehörden weitergeben.
2. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung: Wir schlagen vor, allen Kindern - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – den Zugang zu Schulen und Kindergärten zu gewährleisten, im dem wir diese Einrichtungen von der oben genannten Übermittlungspflicht ausnehmen und Kindern ohne Aufenthaltsstatus in den Anwendungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe aufnehmen.
3. Sicherer Zugang zur medizinischen Grundversorgung: Die Erfahrung zeigt, dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aus Angst entdeckt zu werden häufig – wenn überhaupt - viel zu spät zu Ärztinnen gehen. Dadurch ergeben sich immer wieder schwere und teure Krankheitsverläufe – Leid und Geld, das wir künftig allen ersparen wollen. Deswegen wollen wir die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen von der Übermittlungspflicht befreien.
4. Entkriminalisierung der humanitären Hilfe: Bislang besteht zum Beispiel bei ÄrztInnen, Pflegekräften, LehrerInnen und selbst bei PfarrerInnen und Seelsorger, die Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus unterstützen, erhebliche Unsicherheit darüber, ob sie sich durch ihr Verhalten strafbar machen. Wir wollen sicherstellen, dass Personen straffrei bleiben, wenn sie AusländerInnen ohne legalen Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen helfen.
5. Unterstützung der Opfer von Schwarzarbeit vor Gericht: Wir schlagen die Einführung einer vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Schwarzarbeit vor, wenn diese sich bereit erklären, mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu kooperieren oder wenn sie Ansprüche aus dem Schwarz-Arbeitsverhältnis in Deutschland durchsetzen möchten. Unsere Vorschläge dienen der vollständigen Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutze der Rechte von ausgebeuteten Arbeitskräften.
Halbherzigkeit der Bundesregierung
Schwarz-Gelb hat jüngst die Übermittlungspflicht allein für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschafft – lässt aber das Kinder- und Jugendhilferecht unangetastet. Auch werden die Übermittlungspflichten im Gesundheitsbereich nicht vollständig beseitigt. Und schließlich müssen die Arbeitsgerichte weiterhin die Daten von KlägerInnen ohne legalen Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörden melden. Einer der vielen Unzulänglichkeiten, mit denen die entsprechende EU-Richtlinie ins deutsche Recht umgesetzt worden ist.
