
- Moschee in Köln© picture alliance / dpa Themendienst
Für die Grüne Bundestagsfraktion ist es selbstverständlich, dass alle Menschen - unabhängig von ihrer Herkunft, Religion und Weltanschauung - ihre Grundrechte und Teilhabemöglichkeiten gleichberechtigt wahrnehmen können. Mit der „Roadmap zur Gleichstellung und rechtlichen Integration des Islam in Deutschland (PDF)“ (pdf) zeigen wir als erste Fraktion einen Weg auf, diesen Auftrag und Anspruch unseres Grundgesetzes zu verwirklichen.
Die vier Millionen in Deutschland lebenden Menschen muslimischer Herkunft stellen fünf Prozent der Bevölkerung dar. Sie sind selbstverständlich Teil dieses Landes, ihrer Kultur und Gesellschaft. Muslimas und Muslime möchten gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben und sich aktiv einbringen: im karitativen und seelsorgerischen Bereich, in den Medien und in den Schulen. Daher unterstützen wir das Anliegen der Muslimas und Muslime, Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach den Regeln des Grundgesetzes zu bilden.
Der ursprüngliche Ort für einen Dialog gegenseitiger Bedürfnisse war bislang die Deutsche Islamkonferenz. Doch unter Innenminister Friedrich diskutiert diese den Islam nur noch unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert deshalb einen Neustart der Islamkonferenz.
Die rechtliche Gleichstellung des Islam mit Christentum und Judentum ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Integrationspolitik in Bezug auf Muslimas und Muslime in der Bundesrepublik. In der bisherigen Diskussion wurden allerdings immer wieder Zweifel daran geäußert, dass den Verbänden die geforderte mitgliedschaftliche und bekenntnisförmige Struktur fehlt.
Zudem gibt es Bedenken wegen teilweise fundamentalistischer Mitgliedsorganisationen und der teilweise vorhandenen Einflussnahme ausländischer Regierungen. Glaubensgemeinschaften, die Anerkennung im Rahmen der vom Religionsverfassungsrecht bereitgestellten Kooperationsformen mit dem Staat anstreben, müssen einen klare Haltung einnehmen zur Achtung der Grundrechte, zu Fragen wie dem Austritt aus der Religionsgemeinschaft, zur Selbstbestimmung der Frau oder zur Nichtdiskriminierung von Homosexuellen.
Bei der Akzeptanz der Grundrechte und der Freiheit Anderer kann es keinen religiösen Rabatt geben. Dies muss anerkennen, wer Anerkennung verlangt. Deshalb wollen wir der Islamfeindlichkeit und Ausgrenzung von Muslimas und Muslimen auch auf dem Weg der Anerkennung so entgegentreten.
Die Muslimas und Muslime müssen selbst entscheiden, ob sie aufgrund von religiösen Unterschieden eine oder mehrere islamische Religionsgemeinschaften bilden wollen. Bund und Länder sollen überlegen, ob sie – ergänzend zur Arbeit der Islamkonferenz – Herausbildungs- und Gründungsprozesse im Rahmen des Religionsverfassungsrechts von Religionsgemeinschaften von vornehmlich Eingewanderten erleichtern oder unterstützen können z.B. durch Informations- und Beratungsangebote.

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