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Flüchtlingsschutz | 30.09.2011

Solidarität und Menschenwürde

Zum Tag des Flüchtlings am 30. September

Die Bilder der Menschen, die jedes Jahr – tot oder lebendig – an den Küsten Europas anlanden, sind unerträglich. Statt verstärkter Abschottungsmaßnahmen fordern sie Antworten, die sich an Humanität und den Menschenrechten orientieren. Was aber tut die EU? Statt legale Möglichkeiten für die sichere Einreise von Flüchtlingen zu eröffnen, errichtet Europa immer neuere und höhere Hürden, zunehmend unter Einschluss von angrenzenden Staaten. Dies führt dazu, dass Schutzsuchende oftmals in Transitstaaten schutzlos im rechtlosen Raum steckenbleiben oder lebensgefährliche Risiken eingehen in dem verzweifelten Versuch Schutz in Europa zu finden. Allein auf dem Mittelmeer ertranken oder verdursteten in den letzten Monaten bis zu 2.000 Menschen auf ihrer Flucht vor Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Armut. Dies alles geschieht vor den Toren Europas und angesichts einer Armada von Kriegsschiffen aus westlichen Staaten. Wir Grünen fordern seit langem die Einhaltung menschen- und flüchtlingsrechtlicher Verpflichtungen auch auf hoher See und die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Flüchtlingskonvention (Antrag).

Flüchtlingsaufnahme statt Flüchtlingsabwehr

Im Mittelpunkt der europäischen Flüchtlingspolitik darf nicht die Abschottung, sondern muss die Flüchtlingsaufnahme stehen. Zu einer verantwortlichen Politik gehören einheitliche Schutzstandards auf hohem Niveau in ganz Europa. Schutzsuchende dürfen nicht zum Objekt von Zuständigkeitsgerangel zwischen den Staaten werden. Sie dürfen auch nicht in Staaten zurückgeschoben werden, in denen sie statt eines fairen Asylverfahrens soziales Elend erwartet.

Die gemeinsame Verantwortung Europas muss sich in der Unterstützung für die am stärksten betroffenen Aufnahmestaaten ausdrücken. Dabei reicht es nicht aus, wie die Bundesregierung meint, einige Flüchtlinge aus Malta aufzunehmen, während gleichzeitig dorthin Schutzsuchende zurückgeschoben werden. Notwendig ist vielmehr die Aufnahme einer jährlich festgelegten Zahl besonders hilfsbedürftiger Flüchtlinge aus Erstzufluchtsländern (Resettlement) in Absprache und Kooperation mit dem UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR. Die Bundesregierung muss auch endlich auf die dringliche und wiederholte Bitte des UNHCR um Übernahme von Flüchtlingen aus dem Libyen-Konflikt reagieren. Diese Menschen vornehmlich aus Sudan, Somalia und Eritrea sind in einer akuten Notlage in Tunesien und Ägypten gestrandet. Es geht hier ganz konkret darum Menschenleben zu retten.

Bundesregierung torpediert besseren Flüchtlingsschutz in Europa

Vor dem Hintergrund der erheblichen Unterschiede in den Asylverfahren der Mitgliedsstaaten setzt sich die EU-Kommission für Nachbesserungen in den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union (Asylverfahrensrichtlinie, Aufnahmerichtlinie, Qualifikationsrichtlinie) ein. Wir Grüne unterstützen dies als Beitrag zur Harmonisierung der Schutznormen und Verbesserung der Schutzstandards in Europa. Demgegenüber spielt die Bundesregierung in diesen Verhandlungen die Rolle des Bremsers und Nörglers: Sie will restriktive Ausnahmeverfahren erhalten und bekämpft jegliche Verbesserungen bei den Schutzstandards und Verfahrensregeln.

Menschenwürdige Aufnahmebedingungen

Trotz einiger Abmilderungen unterliegen Schutzsuchende in Deutschland weiterhin einem entwürdigenden und diskriminierenden Regime zum Zwecke der Abschreckung. Zu den vielen Maßnahmen zählen das Arbeitsverbot, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Kürzungen bei notwendigen Sozialleistungen. Wir Grünen fordern weiterhin die Abschaffung der Residenzpflicht sowie die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dabei geht es uns nicht nur um die notwendige und überfällige Anpassung der Regelsätze – dies ist eine zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2010 zu den Hartz IV Berechnungen  -, sondern auch um die Abschaffung des teuren und unwürdigen Sachleistungsprinzips. Dagegen spielt die Bundesregierung selbst bei der Angleichung der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz weiter auf Zeit.

Bleiberecht statt Duldung

Weiterhin leben in Deutschland zehntausende langjährig Geduldete ohne gesicherte Aufenthaltsperspektive in einer schwierigen Lebenssituation. Die periodisch zumeist von den Ländern erlassenen Altfall- oder Bleiberechtsregelungen lösen dieses Problem nicht nachhaltig - zumal wegen strikter Ausschlusskriterien und überzogener Anforderungen an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Jahr um Jahr wird eine dauerhafte Lösung verschoben und vertagt – mit dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung der Innenminister Ende 2011 liegt das Problem nun erneut auf dem Tisch.

Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, Pro Asyl und den vielen Unterstützern aus der Zivilgesellschaft fordern wir Grüne daher eine stichtagsunabhängige bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung.

 

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